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Betriebskostenabrechnung

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    Betriebskostenabrechnung

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit der Betriebskostenabrechnung. Wir bekommen unsere immer erst Ende des Jahres.
    Jetzt habe ich gelesen, dass ich einfach von den letzten Jahren die Kosten nehmen kann und einen ungefähren Durchschnitt bilden kann.
    Wie macht ihr das denn und wo kann ich das genau eintragen?

    Danke

    #2
    AW: Betriebskostenabrechnung

    Hallo Sultaninchen,

    aus der Betriebskostenabrechnung gibt es Positionen wie haushaltnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen die im Hauptvordruck auf Seite 3 Zeile 72 bzw. 73 eingetragen werden können.
    Grundsätzlich gilt ja -> Kosten gehören in das Jahr in dem sie angefallen sind.
    Gerade bei Mietern wo die Betriebskosten meist nicht groß abweichen kenne ich es auch aus eigener Erfahrung, dass man auch die Basis des Vorjahres akzeptiert.

    Tschüß

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      #3
      AW: Betriebskostenabrechnung

      Hallo holzgoe,

      oh super, vielen Dank
      Und muss ich alles einzeln aufführen oder reicht es, wenn ich das zusammenfasse unter dem Stichpunkt Betriebskosten?

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        #4
        AW: Betriebskostenabrechnung

        Hallo Sultaninchen,

        das sollte auch zusammengefasst reichen, den Gesamtbetrag eintragen und davon werden ja 20 Prozent direkt von der festgesetzten Steuer noch abgezogen.
        Natürlich falls das Finanzamt die Belege anfordert die Nachweise bereithalten.

        Tschüß

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          #5
          AW: Betriebskostenabrechnung

          Super, vielen lieben Dank

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            #6
            AW: Betriebskostenabrechnung

            Sorry, aber ich fürchte hier könnte was durcheinander gehen:

            Für welchen Teil deiner Steuererklärung ist die Betriebskostenabrechnung überhaupt relevant?
            - Anlage V, da die Wohnung vermietet ist
            - Mantelbogen, Handwerkerleistungen im privaten Haushalt bzw. Haushaltsnahe Dienstleistungen

            Wenn letzteres, dann sind nur die in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Dienstleistungen nach § 35 a EStG (sind in der Abrechnung extra aufzulisten) in die Steuererklärung zu übernehmen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Betriebskostenabrechnung

              Ich bin etwas verwirrt?
              Wir wohnen als Mieter in der Wohnung?

              Ich hatte im Internet gelesen, dass ich von der Betriebskostenabrechnung solche Sachen wie Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege etc. absetzen kann?
              Zuletzt geändert von Sultaninchen; 16.05.2017, 09:02.

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                #8
                AW: Betriebskostenabrechnung

                Ok, also bewegen wir uns im Bereich des § 35a EStG, wie holzgoe bereits vermutet hatte.

                Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen im privaten Haushalt.

                Diese muss dir die Hausverwaltung in der Betriebskostenabrechnung extra Bescheinigen mit dem auf dich entfallenden Anteil.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Betriebskostenabrechnung

                  Zum Glück hat das die Hausvermietung immer gemacht (den entsprechenden Beleg werde ich sowieso nachreichen).
                  Danke dir

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                    #10
                    AW: Betriebskostenabrechnung

                    Hallo,

                    Zitat Sultaninchen. Ich hatte im Internet gelesen, dass ich von der Betriebskostenabrechnung solche Sachen wie Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege etc. absetzen kann?

                    Müllabfuhr kannst du nicht absetzen

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Betriebskostenabrechnung

                      Puh, ok danke

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                        #12
                        AW: Betriebskostenabrechnung

                        Auf den aktuellen Stand bringt dich das Anwendungsschreiben des BMF. Am Schluss gibt es da eine umfangreiche tabellarische Übersicht

                        http://www.bundesfinanzministerium.d...-35a-EStG.html

                        Lesenswert für dich sind auch die Randnummern 26 und 27.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Betriebskostenabrechnung

                          Wow, super dankeschön

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                            #14
                            AW: Betriebskostenabrechnung

                            Die Randnummern 47 und 48 solltest du auch noch lesen!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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