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Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

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    Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

    Hallo,

    ich hatte im Jahr 2016 meinen ersten Mieterwechsel. Aktuell habe ich noch einen kleinen Kautionsbetrag für die Schlußabrechnung 2016.

    Höhe der Kaution bei Auszug:

    1500€

    Nebenkostennachzahlung 2015 (wurde bereits Anfang 2016 bekannt):

    Nebenkostennachzahlung 2015 200€ (wurde nicht bezahlt. Soll von Kaution abgezogen werden)

    Ich habe bis auf 200 € für die Nebenkostenabrechnung 2016 (die erst in 2017 fertig wird) folgende Summe in 2016 zurück bezahlt:

    1100€.

    Ich habe somit 400 € einbehalten. Muss ich diese Summe in Zeile 15 eintragen oder nur 200€? Die offenen 200€ als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung 2016 werden ja noch in 2017 verrechnet.
    Falls ich alles in Zeile 15 eintragen soll. Was mache ich nächstes Jahr wenn es z.B. nur eine Nachzahlung von 10 € gibt und ich 190 € erstatte. Trage ich das dann negativ in Zeile 15 ein? Es wäre ja dann bereits verbuchtes einbehaltenes Geld, dass ich im Folgejahr doch zum Teil zurück bezahlt wurde.

    Vielen Dank für Hilfe,

    Patrick

    #2
    AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

    Es handelt sich hier um ein Forum zu den Software-Anwendungen die mit Elster arbeiten. Fragen zum Miet- oder Steuerrecht gehören hier nicht dazu.

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      #3
      AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

      Hallo,

      >>>Die offenen 200€ als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung 2016 werden ja noch in 2017 verrechnet.

      Eben, erst 2017 (Zuflussprinzip - noch gehört es ja dem Mieter und erst mit der Nebenkostenabrechnung fließt es).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

        Danke,

        das klingt logisch. Also trägt man Geldabflüsse immer in dem Jahr ein in dem diese erfolgt sind. Das klingt logisch. Also sind es nur 200 € und das übrige Geld ergigt sich dann bei der nächsten Steuererklärung.

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          #5
          AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

          Hallo,
          jetzt sind wir ein Jah weiter. Ich hab angegeben, dass ich in 1016 200€ Kaution einbehalten habe. In 2017 habe ich 170€ überweisen. Trage ich diesen Wert jetzt mit negativen Vorzeichen in die Zeile 15 ein?
          Ih habe ja letztes Jahr 200 einbehlaten und ein Jahr später dann doh einen Teil zurück bezahlt.

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            #6
            AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

            Hallo,

            sorry, ich blicke da nicht mehr richtig durch.


            >>>In 2017 habe ich 170€ überweisen.

            Soll das jetzt ein Teil der in 2016 einbehaltenen Kaution sein (weil fälschlicher Weise einbehalten)? Oder ein Teil der für die Nebenkostenabrechnung in 2017 einbehaltenen 200 Euro? [du sprachst ja von 2 x 200 Euro]

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

              Hallo Stefan,

              Der Mieter ist 2016 ausgezogen. Ich habe 200€ Kaution einbehalten bis die Nebenkostenabrechnung fertig ist. Ich habe die 200€ in Zeile 15 angegeben. 2017 habe ich entsprechend der Abrechnung 150€ zurück überwiesen. Ich habe jetzt -150 eingetragen. Da ich von den 200 euro aus dem Jahr 2016 150€ in 2017 zurück gegeben habe.

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                #8
                AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

                Hallo,

                >>>Der Mieter ist 2016 ausgezogen. Ich habe 200€ Kaution einbehalten bis die Nebenkostenabrechnung fertig ist.

                Und was hatte das mit der Steuer zu tun? Es war doch immer noch nicht dein Geld. Erst mit der Abrechnung wird es das (je nach dem), und genauso hatte ich es in #3 geschrieben.

                Und warum jetzt plötzlich 150 Euro? Vorher waren es doch noch 170 Euro.


                Nehmen wir mal an der Mieter sei 2016 ausgezogen und du hast 200 Euro der Kaution einbehalten. Bei der Nebenkostenabrechnung (Mitte 2017) ergibt sich dann eine Nachzahlung von 30 Euro. Diese nimmst du dann aus der Kaution, stellvertretend für eine richtige Nachzahlung. Der Mieter bekommt noch 170 Euro - seiner Kaution - zurück.
                In die Steuererklärung gehören dann nur die 30 Euro in Zeile 15, mehr nicht.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

                  Sobald nur 1100 Euro zurückbezahlt werden, fließen 400 Euro zu.

                  Zitat aus einer Internetseite:
                  "•die Kaution des Mieters. Sie sind wirtschaftlich und steuerrechtlich dem Mieter zuzurechnen. Auf dem Kautionskonto (Treuhandskonto) gutgeschriebene Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen des Mieters. Wird eine Kaution vom Vermieter später aber einbehalten, weil der Mieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Miete trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist oder weil der Mieter von ihm verursachte Reparaturaufwendungen nicht ersetzt hat, liegen in diesem Zeitpunkt Einnahmen aus V+V vor. Die Rückzahlung einer Kaution gehört nicht zu den Werbungskosten."

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                    #10
                    AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

                    Hallo,

                    um das nochmal etwas zu erläutern:

                    >>>Wird eine Kaution vom Vermieter später aber einbehalten, weil der Mieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Miete trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist oder weil der Mieter von ihm verursachte Reparaturaufwendungen nicht ersetzt hat, liegen in diesem Zeitpunkt Einnahmen aus V+V vor.

                    Und bei den Nebenkosten ist dieser Zeitpunkt die Nebenkostenabrechnung bzw. deren Fälligkeit.


                    >>>Die Rückzahlung einer Kaution gehört nicht zu den Werbungskosten.

                    Genau wie die Hinzahlung, beides sind Geldbewegungen im Vermögen des Mieters.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

                      Hallo,

                      bin mir jetzt nicht sicher, ob ich es falsch gemacht habe und wenn in welchem Jahr. Nehmen wir an es zieht dieses Jahr ein Mieter aus. Ich behalte 100€ von der Kaution ein bis die Abrechnung in 2019 fertig ist. Trage ich die 100€ dann in Zeile 15 ein oder nicht?
                      Bei der Steuererklärung für 2019 hat sich als Beispiel ergeben, dass der Mieter 90€ erhält. Folglich habe ich aufgrund höherer Nebenkosten 10€ einbehalten und 90€ zurück überwiesen von den ursprünglichen 100. Was trage ich jetzt ein? Ich hatte vorher in 2018 100€ eingetragen und in 2019 dann -90€. Ich nehme an, dass ich nur in 2019 die 10€ eintragen sollte. Ist das richtig?

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                        #12
                        AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

                        Hallo,

                        >>>bin mir jetzt nicht sicher, ob ich es falsch gemacht habe

                        Und ich bin mir nicht sicher, ob du die Antworten hier überhaupt liest (weil es schon mehrmals hier geschrieben wurde).


                        >>>Nehmen wir an es zieht dieses Jahr ein Mieter aus. Ich behalte 100€ von der Kaution ein bis die Abrechnung in 2019 fertig ist. Trage ich die 100€ dann in Zeile 15 ein oder nicht?

                        Natürlich trägst du das in diesem Jahr nicht ein.
                        Das gehört erst in die Steuererklärung für 2019, und zwar nur der nicht zurückgezahlte Teil der Kaution.
                        Mit den Beispielzahlen wären das 10 Euro, die 90 Euro haben nichts mit der Steuererklärung zu tun (der Mieter hat einfach nur sein eigenes Geld zurückbekommen).

                        Wenn es bereits einmal falsch erklärt wurde und der Bescheid bestandskräftig ist, dann würde ich den Weg über -90 Euro gehen, ganz sauber ist das aber nicht (ich könnte das aber legal argumentieren).

                        Stefan

                        PS: Genauso läuft es übrigens mit der Instandhaltungsrücklage, dieses Geld liegt wie die Kaution nur bei jemand anderem, am Eigentum ändert das nichts..
                        Zuletzt geändert von reckoner; 02.07.2018, 10:53.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Anlage V Mietkautionseinbehalt Zeile 15?

                          Hallo Stefan,

                          Vielen Dank. Ich wollte nur sicher gehen, ob ich es jetzt richtig verstanden habe. Es ist so auch am einfachsten. Ich habe beim Finanzamt bescheid gegeben, dass dies nicht richtig ist, aber bereits im vorherigen Jahr falsch war. Somit habe ich den Fehler jetzt wieder korrigiert und muss sehen, was sie dazu sagen.

                          Danke für die Hilfe!

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