Hallo,
ich hatte im Jahr 2016 meinen ersten Mieterwechsel. Aktuell habe ich noch einen kleinen Kautionsbetrag für die Schlußabrechnung 2016.
Höhe der Kaution bei Auszug:
1500€
Nebenkostennachzahlung 2015 (wurde bereits Anfang 2016 bekannt):
Nebenkostennachzahlung 2015 200€ (wurde nicht bezahlt. Soll von Kaution abgezogen werden)
Ich habe bis auf 200 € für die Nebenkostenabrechnung 2016 (die erst in 2017 fertig wird) folgende Summe in 2016 zurück bezahlt:
1100€.
Ich habe somit 400 € einbehalten. Muss ich diese Summe in Zeile 15 eintragen oder nur 200€? Die offenen 200€ als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung 2016 werden ja noch in 2017 verrechnet.
Falls ich alles in Zeile 15 eintragen soll. Was mache ich nächstes Jahr wenn es z.B. nur eine Nachzahlung von 10 € gibt und ich 190 € erstatte. Trage ich das dann negativ in Zeile 15 ein? Es wäre ja dann bereits verbuchtes einbehaltenes Geld, dass ich im Folgejahr doch zum Teil zurück bezahlt wurde.
Vielen Dank für Hilfe,
Patrick
ich hatte im Jahr 2016 meinen ersten Mieterwechsel. Aktuell habe ich noch einen kleinen Kautionsbetrag für die Schlußabrechnung 2016.
Höhe der Kaution bei Auszug:
1500€
Nebenkostennachzahlung 2015 (wurde bereits Anfang 2016 bekannt):
Nebenkostennachzahlung 2015 200€ (wurde nicht bezahlt. Soll von Kaution abgezogen werden)
Ich habe bis auf 200 € für die Nebenkostenabrechnung 2016 (die erst in 2017 fertig wird) folgende Summe in 2016 zurück bezahlt:
1100€.
Ich habe somit 400 € einbehalten. Muss ich diese Summe in Zeile 15 eintragen oder nur 200€? Die offenen 200€ als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung 2016 werden ja noch in 2017 verrechnet.
Falls ich alles in Zeile 15 eintragen soll. Was mache ich nächstes Jahr wenn es z.B. nur eine Nachzahlung von 10 € gibt und ich 190 € erstatte. Trage ich das dann negativ in Zeile 15 ein? Es wäre ja dann bereits verbuchtes einbehaltenes Geld, dass ich im Folgejahr doch zum Teil zurück bezahlt wurde.
Vielen Dank für Hilfe,
Patrick
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