Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...ich habe drei Wohnungen gekauft, die alle vermietet sind. Da die Mieter schon etwas alter sind und mit den neuen Medien nicht so vertraut sind, muss ich mit ihnen postalisch verkehren (Briefe schreiben). Ich selber benutze mein Smartphone, um zu kommunizieren (eMail, Facebook usw.). Aus diesem Grunde habe ich einen Laptop gekauft (550€). Mir ist schon bewusst, dass mir die netten Mitarbeiter im Finanzamt nicht glauben werden, dass ich das Gerät nur zum Zwecke der Kommunikation mit den Mietern verwenden werde. Wie stehen die Chancen, dass ich wenigstens 50% von dem Anschaffungspreis (550€ geteilt durch 2 gleich 275€) absetzen und dies auch von den netten Mitarbeitern vom Finanzamt auch akzeptiert wird? Und wo muss ich die 275€ eintragen? Ich vermute mal als Werbungskosten in die Anlage V? Da ich drei Wohnungen besitze, muss ich drei Anlagen V ausfüllen...muss in jede Anlage V ein Teilbetrag von dem Laptop angegeben werden? Oder nur in eine Anlage V mit den gesamten 275€?
In welche Zeile muss das eingetragen werden?
D a n k e
In welche Zeile muss das eingetragen werden?
D a n k e
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