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Laptop in Anlage V?

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    Laptop in Anlage V?

    Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...ich habe drei Wohnungen gekauft, die alle vermietet sind. Da die Mieter schon etwas alter sind und mit den neuen Medien nicht so vertraut sind, muss ich mit ihnen postalisch verkehren (Briefe schreiben). Ich selber benutze mein Smartphone, um zu kommunizieren (eMail, Facebook usw.). Aus diesem Grunde habe ich einen Laptop gekauft (550€). Mir ist schon bewusst, dass mir die netten Mitarbeiter im Finanzamt nicht glauben werden, dass ich das Gerät nur zum Zwecke der Kommunikation mit den Mietern verwenden werde. Wie stehen die Chancen, dass ich wenigstens 50% von dem Anschaffungspreis (550€ geteilt durch 2 gleich 275€) absetzen und dies auch von den netten Mitarbeitern vom Finanzamt auch akzeptiert wird? Und wo muss ich die 275€ eintragen? Ich vermute mal als Werbungskosten in die Anlage V? Da ich drei Wohnungen besitze, muss ich drei Anlagen V ausfüllen...muss in jede Anlage V ein Teilbetrag von dem Laptop angegeben werden? Oder nur in eine Anlage V mit den gesamten 275€?

    In welche Zeile muss das eingetragen werden?

    D a n k e

    #2
    AW: Laptop in Anlage V?

    [QUOTElejla230714]Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich habe drei Wohnungen gekauft, die alle vermietet sind. Da die Mieter schon etwas alter sind und mit den neuen Medien nicht so vertraut sind, muss ich mit ihnen postalisch verkehren (Briefe schreiben). Ich selber benutze mein Smartphone, um zu kommunizieren (eMail, Facebook usw). Aus diesem Grunde habe ich einen Laptop gekauft (550€). Mir ist schon bewusst, dass mir die netten Mitarbeiter im Finanzamt nicht glauben werden, dass ich das Gerät nur zum Zwecke der Kommunikation mit den Mietern verwenden werde. Wie stehen die Chancen, dass ich wenigstens 50% von dem Anschaffungspreis (550€ geteilt durch 2 gleich 275€) absetzen und dies auch von den netten Mitarbeitern vom Finanzamt auch akzeptiert wird? Und wo muss ich die 275€ eintragen? Ich vermute mal als Werbungskosten in die Anlage V? Da ich drei Wohnungen besitze, muss ich drei Anlagen V ausfüllen, muss in jede Anlage V ein Teilbetrag von dem Laptop angegeben werden? Oder nur in eine Anlage V mit den gesamten 275€?

    In welche Zeile muss das eingetragen werden?

    D a n k e[/QUOTE]

    geteilt durch 2? Du hast doch 3 Mieter!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Laptop in Anlage V?

      Danke für die Antwort!

      Geteilt durch 2 da ich mir nicht vorstellen kann, das die Sachbearbeiterin vom Finanzamt den ganzen Preis (550€) akzeptieren wird...sie wird bestimmt vermuten, dass dieses Gerät auch privat genutzt wird. Aus diesem Grunde bin ich mal von 50% ausgegangen.

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        #4
        AW: Laptop in Anlage V?

        geteilt durch 2? Du hast doch 3 Mieter!
        Er geht - realistischerweise - davon aus, dass ihm das Finanzamt die ausschließliche Nutzung für die Einkunftserzielung nicht abnimmt, also will er nur 50%
        der Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend machen, wobei er anscheinend davon ausgeht, dass es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt.

        Wissen will er eigentlich, ob er diese Verwaltungskosten (Zeile 47) gleichmäßig auf seine 3 Wohnungen verteilen muss, oder ob er sie nur in die 1. Anlage V eintragen kann.
        Das steuerliche Ergebnis ist identisch, dennoch würde ich das aufteilen, wenn schon alle Mietparteien damit verwaltet werden.

        Zum GWG-Thema werde ich mich allerdings nicht äußern. Bei drei Wohnungen sollte das Geld auch noch für den Steuerberater reichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Laptop in Anlage V?

          Jedenfalls gibt es hier keinen Unterschied zu den Papierformularen!

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            #6
            AW: Laptop in Anlage V?

            ER (Lejla) bedankt sich...ein Geringwertigen Wirtschaftsgut (GWG) ist mir schon ein Begriff...

            Danke

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