Hallo,
habe soeben meine EÜR per Elster erstellt und zunächst nur gespeichert, da ich eine Frage habe.
Bin ab 01.05.2016 Einzelunternehmer (Fliesenverlegung) und habe die entsprechende EÜR (01.05. bis 31.12.2016) erstellt.
Vom 01.01. bis 321.12.2016 war ich als Arbeitnehmer beschäftigt. Ich habe gelesen, dass man dann neben der EÜR die Anlage N für Arbeitnehmer und die Anlage G für Gewerbebetrieb ausfüllen muss.
In meinem Elsterpogramm finde ich weder die Anträge für den Jahreslohnsteuerausgleich 2016 noch Anlage G - oder habe ich da einen Denkfehler.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG
habe soeben meine EÜR per Elster erstellt und zunächst nur gespeichert, da ich eine Frage habe.
Bin ab 01.05.2016 Einzelunternehmer (Fliesenverlegung) und habe die entsprechende EÜR (01.05. bis 31.12.2016) erstellt.
Vom 01.01. bis 321.12.2016 war ich als Arbeitnehmer beschäftigt. Ich habe gelesen, dass man dann neben der EÜR die Anlage N für Arbeitnehmer und die Anlage G für Gewerbebetrieb ausfüllen muss.
In meinem Elsterpogramm finde ich weder die Anträge für den Jahreslohnsteuerausgleich 2016 noch Anlage G - oder habe ich da einen Denkfehler.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG
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