Hi,
ich bereite gerade meine Steuererklärung für 2016 vor und habe so einige Fragen, die ich über mehrere Tagen Recherche im Internet leider nicht klären konnte. Ich hoffe jemand hier kann mir weiterhelfen
Ich war von 2014 bis ca. mitte 2016 arbeitslos, weil ich eine Umschulung von der Agentur für Arbeit finanziert bekommen habe, die ca. 21 Monaten in Anspruch nahm. Zwischen Oktober 2015 und Juni 2016 habe ich monatlich 165 Euro Nebenverdienst vom Praktikumsbetrieb bekommen. Die Umschulung habe ich dann erfolgreich mitte 2016 abgeschlossen und anschließend bei einer Firma als Angestellter angefangen zu arbeiten.
Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich mein Einkommen - einschließlich Steuerabzüge - als Angestellter in der Anlage N eintragen. Ich habe auch gesehen, dass ich unter Zeile 28 die Zeiten der Nichtbeschäftigung eintragen kann. Hier stellt sich aber meine erste Frage:
1. Kann ich dort direkt die Zeiten von 2014 bis mitte 2016 eintragen? Oder sollte ich für jedes Jahr eine passende Steuererklärung abgeben?
Ich habe vom ersten Tag des Jahres 2014 bis mitte 2016 nur ALG1 bekommen plus das letzte Jahr den Nebenverdienst von monatlichen 165 Euro bekommen, mehr nicht.
Meine zweite Frage wäre:
2. In Zeile 28 der Anlage N wird nur nach Zeiten und Begründung der Nichtbeschäftigung gefragt und Nachweise sollen eingereicht werden. Reicht es auch für den Nebenverdienst mit der Einreichung von Nachweisen? Oder habe ich etwas verpasst und man kann doch irgendwo eintragen, wie viel ALG1 man bekommen hat und wenn, wo müssten dies und der Nebenverdienst eingetragen werden?
Viele Grüße und Danke in Voraus,
David
ich bereite gerade meine Steuererklärung für 2016 vor und habe so einige Fragen, die ich über mehrere Tagen Recherche im Internet leider nicht klären konnte. Ich hoffe jemand hier kann mir weiterhelfen
Ich war von 2014 bis ca. mitte 2016 arbeitslos, weil ich eine Umschulung von der Agentur für Arbeit finanziert bekommen habe, die ca. 21 Monaten in Anspruch nahm. Zwischen Oktober 2015 und Juni 2016 habe ich monatlich 165 Euro Nebenverdienst vom Praktikumsbetrieb bekommen. Die Umschulung habe ich dann erfolgreich mitte 2016 abgeschlossen und anschließend bei einer Firma als Angestellter angefangen zu arbeiten.
Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich mein Einkommen - einschließlich Steuerabzüge - als Angestellter in der Anlage N eintragen. Ich habe auch gesehen, dass ich unter Zeile 28 die Zeiten der Nichtbeschäftigung eintragen kann. Hier stellt sich aber meine erste Frage:
1. Kann ich dort direkt die Zeiten von 2014 bis mitte 2016 eintragen? Oder sollte ich für jedes Jahr eine passende Steuererklärung abgeben?
Ich habe vom ersten Tag des Jahres 2014 bis mitte 2016 nur ALG1 bekommen plus das letzte Jahr den Nebenverdienst von monatlichen 165 Euro bekommen, mehr nicht.
Meine zweite Frage wäre:
2. In Zeile 28 der Anlage N wird nur nach Zeiten und Begründung der Nichtbeschäftigung gefragt und Nachweise sollen eingereicht werden. Reicht es auch für den Nebenverdienst mit der Einreichung von Nachweisen? Oder habe ich etwas verpasst und man kann doch irgendwo eintragen, wie viel ALG1 man bekommen hat und wenn, wo müssten dies und der Nebenverdienst eingetragen werden?
Viele Grüße und Danke in Voraus,
David
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