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Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärung?

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    Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärung?

    Hi,

    ich bereite gerade meine Steuererklärung für 2016 vor und habe so einige Fragen, die ich über mehrere Tagen Recherche im Internet leider nicht klären konnte. Ich hoffe jemand hier kann mir weiterhelfen

    Ich war von 2014 bis ca. mitte 2016 arbeitslos, weil ich eine Umschulung von der Agentur für Arbeit finanziert bekommen habe, die ca. 21 Monaten in Anspruch nahm. Zwischen Oktober 2015 und Juni 2016 habe ich monatlich 165 Euro Nebenverdienst vom Praktikumsbetrieb bekommen. Die Umschulung habe ich dann erfolgreich mitte 2016 abgeschlossen und anschließend bei einer Firma als Angestellter angefangen zu arbeiten.

    Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich mein Einkommen - einschließlich Steuerabzüge - als Angestellter in der Anlage N eintragen. Ich habe auch gesehen, dass ich unter Zeile 28 die Zeiten der Nichtbeschäftigung eintragen kann. Hier stellt sich aber meine erste Frage:

    1. Kann ich dort direkt die Zeiten von 2014 bis mitte 2016 eintragen? Oder sollte ich für jedes Jahr eine passende Steuererklärung abgeben?
    Ich habe vom ersten Tag des Jahres 2014 bis mitte 2016 nur ALG1 bekommen plus das letzte Jahr den Nebenverdienst von monatlichen 165 Euro bekommen, mehr nicht.

    Meine zweite Frage wäre:
    2. In Zeile 28 der Anlage N wird nur nach Zeiten und Begründung der Nichtbeschäftigung gefragt und Nachweise sollen eingereicht werden. Reicht es auch für den Nebenverdienst mit der Einreichung von Nachweisen? Oder habe ich etwas verpasst und man kann doch irgendwo eintragen, wie viel ALG1 man bekommen hat und wenn, wo müssten dies und der Nebenverdienst eingetragen werden?

    Viele Grüße und Danke in Voraus,
    David
    Zuletzt geändert von kesselhaus; 25.05.2017, 21:27.

    #2
    AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

    Einkommensersatzleistungen gehören in die Zeile 91 des Hauptvordrucks. Einnahmen aus 2105 interessieren in der 2016er Erklärung nicht.

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      #3
      AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

      Oder sollte ich für jedes Jahr eine passende Steuererklärung abgeben?
      Die Einkommensteuererklärung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr! Aber: Wenn du 2014 nur Arbeitslosengeld I bezogen hast, musst du für 2014 keine Steuererklärung einreichen.

      Wenn 2015 keine Lohnsteuer einbehalten wurde, wovon ich bei den geringen Nebeneinkünften jetzt mal ausgehe, musst du auch für 2015 keine Steuererklärung einreichen.

      Da deine ALG I-Leistungen elektronisch an das Finanzamt gemeldet wurden, musst du deine Arbeitslosenzeit im Jahr 2016 jetzt auch nicht großartig belegen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

        Hi, Danke Euch beide für die schnellen Antworten, das hat mir bereits weitergeholfen. Also habe ich die Summe des ALG1 im Hauptvordruck unter Zeile 91 eingetragen. Zusätzlich habe ich auch den Nebenverdienst dort in einer extra Zeile eingegeben.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Einkommensteuererklärung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr! Aber: Wenn du 2014 nur Arbeitslosengeld I bezogen hast, musst du für 2014 keine Steuererklärung einreichen.

        Wenn 2015 keine Lohnsteuer einbehalten wurde, wovon ich bei den geringen Nebeneinkünften jetzt mal ausgehe, musst du auch für 2015 keine Steuererklärung einreichen.

        Da deine ALG I-Leistungen elektronisch an das Finanzamt gemeldet wurden, musst du deine Arbeitslosenzeit im Jahr 2016 jetzt auch nicht großartig belegen.
        Ja, 2014 habe ich ausschließlich alg1 bekommen. 2015 fast nur, ich habe nur in den letzten drei Monaten des Jahres jeweils 165 Euro pro Monat bekommen, für die ebenso keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Danke für Eure Antworten, ich schicke die Erklärung gleich und gebe ich etwas Feedback hier, wenn ich einen Bescheid bekomme, falls dies andere in meiner Situation helfen könnte.

        Grüße und schönes langes Wochenende noch

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          #5
          AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

          Zusätzlich habe ich auch den Nebenverdienst dort in einer extra Zeile eingegeben.
          Warum dort? Hast du denn dafür keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?

          Wenn es ein pauschal versteuerter Minijob gewesen wäre, würde das überhaupt nicht anzugeben sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Warum dort? Hast du denn dafür keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?

            Wenn es ein pauschal versteuerter Minijob gewesen wäre, würde das überhaupt nicht anzugeben sein.
            mmh, es war an sich keinen minijob sondern eine Zuzahlung vom Praktikumsbetrieb, die man als Nebenverdienst bei der Agentur für Arbeit melden muss. Wäre dann falsch, diese dort einzutragen? Im Hilfefenster des Elster Formulars steht, dass man an dieser Stelle z.B. Zuzahlungen zum Arbeitsentgelt eintragen soll...

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              #7
              AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

              Hallo,

              >>>mmh, es war an sich keinen minijob sondern eine Zuzahlung vom Praktikumsbetrieb, die man als Nebenverdienst bei der Agentur für Arbeit melden muss.

              Wie wurde das denn abgerechnet? Mit Sozialversicherungsbeiträgen? Mit Steuern? Oder Brutto für Netto?


              @Charlie24:
              >>>Wenn 2015 keine Lohnsteuer einbehalten wurde, wovon ich bei den geringen Nebeneinkünften jetzt mal ausgehe, musst du auch für 2015 keine Steuererklärung einreichen.

              Bitte mal begründen, warum er beispielsweise bei 15.000 Euro ALG1 und geringen weiteren Einkünften nicht erklärungspflichtig wäre? Der Steuersatz wäre jedenfalls nicht 0%.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                >>>mmh, es war an sich keinen minijob sondern eine Zuzahlung vom Praktikumsbetrieb, die man als Nebenverdienst bei der Agentur für Arbeit melden muss.

                Wie wurde das denn abgerechnet? Mit Sozialversicherungsbeiträgen? Mit Steuern? Oder Brutto für Netto?
                Brutto für Netto.

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                @Charlie24:
                >>>Wenn 2015 keine Lohnsteuer einbehalten wurde, wovon ich bei den geringen Nebeneinkünften jetzt mal ausgehe, musst du auch für 2015 keine Steuererklärung einreichen.

                Bitte mal begründen, warum er beispielsweise bei 15.000 Euro ALG1 und geringen weiteren Einkünften nicht erklärungspflichtig wäre? Der Steuersatz wäre jedenfalls nicht 0%.

                Stefan
                Gute Frage. Bis zu 165 Euro spricht man vom Freibetrag, ob das aber heißt, dass es auch Steuerfrei ist, wüsste ich jetzt nicht. Ist das mit 15.000 Euro ALG1 ein reines Beispiel? Mein ALG1 hat nicht mal die 10.000 jährlich erreicht...

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                  #9
                  AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

                  Hallo,

                  >>>Brutto für Netto.

                  Das deutet dann schon auf einen pauschal versteuerten Minijob hin. Oder etwas ganz anderes, keine Ahnung was.
                  Ich würde es wohl nicht angeben.


                  >>> Ist das mit 15.000 Euro ALG1 ein reines Beispiel?

                  Ja, reines Beispiel, aber bewusst über dem Grundfreibetrag (ca. 8600 Euro).
                  Zur Erklärung: Die Lohnersatzleistungen sind zwar an sich steuerfrei, erhöhen aber die Progression (=Steuersatz). Und wenn das dann über den Grundfreibetrag geht, dann rutschen halt auch geringe Nebeneinkünfte in die Progression.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

                    Hallo,

                    @kesselhaus

                    Zitat: Bis zu 165 Euro spricht man vom Freibetrag

                    Diese Aussage bezieht sich auf die Zuverdienstgrenze zum ALG und hat nichts mit dem Steuerfreibetrag zu tun und hat keinerlei Relevanz zur Einkommensteuer

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

                      Bitte mal begründen, warum er beispielsweise bei 15.000 Euro ALG1 und geringen weiteren Einkünften nicht erklärungspflichtig wäre? Der Steuersatz wäre jedenfalls nicht 0%.
                      Wie kommst du darauf, dass die Steuer in seinem konkreten Fall nicht 0,00 € betragen würde?

                      Außerdem regelt § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG das eindeutig:

                      (2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

                      1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

                      Für die Erklärungspflicht müssen beide Bedingungen erfüllt sein, nicht nur die zweite mit den mehr als 410,00 €!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Halbes Jahr Umschulung + Nebenverdienst, halbes Jahr Arbeitnehmer, Steuererklärun

                        Hallo,

                        >>>Wie kommst du darauf, dass die Steuer in seinem konkreten Fall nicht 0,00 € betragen würde?

                        Mittlerweile komme ich nicht mehr darauf - aber die Höhe des ALG1 ist uns ja erst seit kurzem bekannt.


                        >>>Für die Erklärungspflicht müssen beide Bedingungen erfüllt sein, nicht nur die zweite mit den mehr als 410,00 €!

                        Aber nicht nur diese beiden. Auch Lohnersatzleistungen lösen eine Erklärungspflicht aus.
                        Ob das auch bei im Endeffekt Null Steuern gilt ist imho umstritten.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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