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Elternunterhalt richtig erfassen

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    Elternunterhalt richtig erfassen

    Hallo zusammen,

    meine Frau unterstützt Ihre im Heim untergebrachte Mutter derzeit mit 100 Euro im Monat (für 2016 700 Euro), weil die Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Ihre Schwester tut dasselbe. Ihre Einkünfte sehen etwa so aus:
    Rente (Ertragsanteil) 5.500 Euro
    Einkünfte V+V 20.500 Euro
    Die Summe der Sonderausgaben liegen bei über 35.000 Euro (dank der Heimunterbringung), das zu versteuernde Einkommen dann bei etwa -11.000 Euro.

    Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Angabe in der Anlage Unterhalt richtig wäre. Da kann ich ja wunderbar die Einkünfte der Mutter erfassen, aber keine Sonderausgaben. Bedeutet das, dass die Sonderausgaben der Mutter keine Berücksichtigung finden oder sind diese in Zeile 51 als Kosten zu allen Bezügen anzusetzen? Ohne Berücksichtigung der Sonderausgaben gäbe es wohl auch keine Berücksichtigung bei uns...

    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Elternunterhalt richtig erfassen

    Ohne Berücksichtigung der Sonderausgaben gäbe es wohl auch keine Berücksichtigung bei uns...
    Das siehst du wohl richtig! Jedenfalls nicht als außergewöhnliche Belastung besonderer Art.

    Es ist aber bei den genannten Heimkosten von 35.000 € jährlich wohl davon auszugehen, dass die Mutter eine Pflegestufe, jetzt Pflegegrad hat.
    Die Übernahme solcher Kosten ist meines Wissens nur als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abzugsfähig und deshalb im Hauptvordruck auf Seite 3 zu erklären.

    Dafür spricht auch die Eingabehilfe von ElsterFormular zu Anderen außergewöhnlichen Belastungen:

    Ein Abzug ist auch für Aufwendungen möglich, die Ihnen aus der Pflegebedürftigkeit einer anderen Person zwangsläufig entstehen.
    Geben Sie bitte neben den von Ihnen und ggf. weiteren Personen getragenen Aufwendungen auch die Gesamtkosten der Heimunterbringung,
    die Höhe der Erstattungen von dritter Seite (z. B. Pflegekasse) sowie die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge der pflegebedürftigen Person an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Elternunterhalt richtig erfassen

      Ok, vielen Dank. Diese Meinung habe ich auch bereits im Netz gelesen, aber das verwirrt mich trotzdem. Folgende Fragen ergeben sich für mich:
      Welchen Betrag muss ich denn dann in Zeile 67 eintragen? Nur die 700 Euro?
      Würden dann die 700 Euro in voller Höhe berücksichtigt werden oder nur nach Abzug der zumutbaren Belastungen?
      An welcher Stelle sind dann die gesamten Heimkosten sowie die Einkünfte der Mutter anzugeben? In dem Feld für die Art der Belastung? Oder soll ich auf eine Anlage verweisen?
      Wenn ich die Heimkosten dann angebe, führt das nicht zu einer doppelten Berücksichtigung, weil die ja schon in der Steuererklärung der Mutter angegeben sind?

      Danke!

      P.S.: Richtig, sie hat Pflegegrad 5 und das Kennzeichen H. Die 35.000 Euro beinhalten nur den Eigenanteil nach Pflegekasse.

      Kommentar


        #4
        AW: Elternunterhalt richtig erfassen

        Welchen Betrag muss ich denn dann in Zeile 67 eintragen? Nur die 700 Euro?
        Ja, mehr habt ihr selbst ja nicht aufgewendet.

        Würden dann die 700 Euro in voller Höhe berücksichtigt werden oder nur nach Abzug der zumutbaren Belastungen?
        Fett gedruckt!

        An welcher Stelle sind dann die gesamten Heimkosten sowie die Einkünfte der Mutter anzugeben? In dem Feld für die Art der Belastung? Oder soll ich auf eine Anlage verweisen?
        Würde ich so machen!

        Wenn ich die Heimkosten dann angebe, führt das nicht zu einer doppelten Berücksichtigung, weil die ja schon in der Steuererklärung der Mutter angegeben sind?
        Nein, bei der Mutter kommt ja ein negatives zvE heraus.
        Und das bleibt auch negativ, wenn man den steuerfreien Rentenanteil als sonstigen Bezug hinzurechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Elternunterhalt richtig erfassen

          Vielen Dank für die Hilfe!

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            #6
            AW: Elternunterhalt richtig erfassen

            Hallo, habe von ex mann unterhalt für 2016 erhalten. habe aber gleich eine vorrauszahlung gemacht im 2016, da ich kein weiteres unterhalt von ihm erhalten werde. vorrauszahlungsbescheid ist auf 0.
            meine frage ist: muss ich das noch in der steuererklärung angeben? wenn ja, wo? welchen bogen? muss ich eine kopie vom vorrauszahlungabescheid mit schicken? Vielen dank vorraus

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              #7
              AW: Elternunterhalt richtig erfassen

              Zitat von kukuk Beitrag anzeigen
              Hallo, habe von ex mann unterhalt für 2016 erhalten. habe aber gleich eine vorrauszahlung gemacht im 2016, da ich kein weiteres unterhalt von ihm erhalten werde. vorrauszahlungsbescheid ist auf 0.
              meine frage ist: muss ich das noch in der steuererklärung angeben? wenn ja, wo? welchen bogen? muss ich eine kopie vom vorrauszahlungabescheid mit schicken? Vielen dank vorraus
              Hallo,

              NEIN

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Elternunterhalt richtig erfassen

                Zitat von kukuk Beitrag anzeigen
                Hallo, habe von ex mann unterhalt für 2016 erhalten. habe aber gleich eine vorrauszahlung gemacht im 2016, da ich kein weiteres unterhalt von ihm erhalten werde. vorrauszahlungsbescheid ist auf 0.
                meine frage ist: muss ich das noch in der steuererklärung angeben? wenn ja, wo? welchen bogen? muss ich eine kopie vom vorrauszahlungabescheid mit schicken? Vielen dank vorraus
                Und was hat das jetzt mit dem Thema Elternunterhalt zu tun?

                Unterhaltsleistungen, die vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können, sind in der Anlage SO zu erklären!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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