Hallo zusammen,
meine Frau unterstützt Ihre im Heim untergebrachte Mutter derzeit mit 100 Euro im Monat (für 2016 700 Euro), weil die Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Ihre Schwester tut dasselbe. Ihre Einkünfte sehen etwa so aus:
Rente (Ertragsanteil) 5.500 Euro
Einkünfte V+V 20.500 Euro
Die Summe der Sonderausgaben liegen bei über 35.000 Euro (dank der Heimunterbringung), das zu versteuernde Einkommen dann bei etwa -11.000 Euro.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Angabe in der Anlage Unterhalt richtig wäre. Da kann ich ja wunderbar die Einkünfte der Mutter erfassen, aber keine Sonderausgaben. Bedeutet das, dass die Sonderausgaben der Mutter keine Berücksichtigung finden oder sind diese in Zeile 51 als Kosten zu allen Bezügen anzusetzen? Ohne Berücksichtigung der Sonderausgaben gäbe es wohl auch keine Berücksichtigung bei uns...
Danke im Voraus!
meine Frau unterstützt Ihre im Heim untergebrachte Mutter derzeit mit 100 Euro im Monat (für 2016 700 Euro), weil die Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Ihre Schwester tut dasselbe. Ihre Einkünfte sehen etwa so aus:
Rente (Ertragsanteil) 5.500 Euro
Einkünfte V+V 20.500 Euro
Die Summe der Sonderausgaben liegen bei über 35.000 Euro (dank der Heimunterbringung), das zu versteuernde Einkommen dann bei etwa -11.000 Euro.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Angabe in der Anlage Unterhalt richtig wäre. Da kann ich ja wunderbar die Einkünfte der Mutter erfassen, aber keine Sonderausgaben. Bedeutet das, dass die Sonderausgaben der Mutter keine Berücksichtigung finden oder sind diese in Zeile 51 als Kosten zu allen Bezügen anzusetzen? Ohne Berücksichtigung der Sonderausgaben gäbe es wohl auch keine Berücksichtigung bei uns...
Danke im Voraus!
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