[QUOTE=Petzer;103418]Haben Sie das Kreuz in Zeile 5 gemacht.
Verzeihung, das ist jetzt mal ein Test. Ich habe schon zwei mal was geschrieben. Immer gelöscht, weil angeblich nicht angemeldet.
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[QUOTE=Petzer;103418]Haben Sie das Kreuz in Zeile 5 gemacht.
Verzeihung, das ist jetzt mal ein Test. Ich habe schon zwei mal was geschrieben. Immer gelöscht, weil angeblich nicht angemeldet. Na endlich. Jetzt hats funktioniert. Ich habe mal eine Frage bzw. Bemerkung zu Anlage KAP Zeile 5 und Steuerberechnung. Ich hatte 2016 816 Euro Zinseinkünfte, meine Bank hat versehentlich nur 100 Euro Freibetrag berücksichtigt. Habe dann Anlage KAP ausgefüllt mit allen Angaben aus der Steuerbescheinigung, Zinseinkünfte, gezahlte Steuer und berücksichtigter Freibetrag. Nur das Kreuzchen habe ich, wie ich nach elektonischer Absendung feststellte in Zeile 4, statt in Zeile 5 gemacht. Dann habe ich Steuerberechnung angeklickt und siehe da: Alles richtig. Nur 15 Euro abgeltungssteuerpflichtig und 175,25 Euro zurückzuzahlendes Guthaben. Frage: Dieses Programm korrigiert also automatisch Ausfüllfehler, obwohl die bei der Plausibilitätsprüfung nicht bemerkt wurden. Das müsste doch dann auch im endgültigen Steuerbescheid passieren, weil die Finanzverwaltung dasselbe Programm verwendet. Oder sagt das Programm der Finanzverwaltung "April April falsches Kreuzchen. Kein Moos" Dann würde ich allerdings gegen den endgültigen Steuerbescheid Einspruch einlegen, kann mir aber eine derartige Spitzbüberei der Finanzverwaltung nicht vorstellen.
Verzeihung, das ist jetzt mal ein Test. Ich habe schon zwei mal was geschrieben. Immer gelöscht, weil angeblich nicht angemeldet.
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[QUOTE=Petzer;103418]Haben Sie das Kreuz in Zeile 5 gemacht.
Verzeihung, das ist jetzt mal ein Test. Ich habe schon zwei mal was geschrieben. Immer gelöscht, weil angeblich nicht angemeldet. Na endlich. Jetzt hats funktioniert. Ich habe mal eine Frage bzw. Bemerkung zu Anlage KAP Zeile 5 und Steuerberechnung. Ich hatte 2016 816 Euro Zinseinkünfte, meine Bank hat versehentlich nur 100 Euro Freibetrag berücksichtigt. Habe dann Anlage KAP ausgefüllt mit allen Angaben aus der Steuerbescheinigung, Zinseinkünfte, gezahlte Steuer und berücksichtigter Freibetrag. Nur das Kreuzchen habe ich, wie ich nach elektonischer Absendung feststellte in Zeile 4, statt in Zeile 5 gemacht. Dann habe ich Steuerberechnung angeklickt und siehe da: Alles richtig. Nur 15 Euro abgeltungssteuerpflichtig und 175,25 Euro zurückzuzahlendes Guthaben. Frage: Dieses Programm korrigiert also automatisch Ausfüllfehler, obwohl die bei der Plausibilitätsprüfung nicht bemerkt wurden. Das müsste doch dann auch im endgültigen Steuerbescheid passieren, weil die Finanzverwaltung dasselbe Programm verwendet. Oder sagt das Programm der Finanzverwaltung "April April falsches Kreuzchen. Kein Moos" Dann würde ich allerdings gegen den endgültigen Steuerbescheid Einspruch einlegen, kann mir aber eine derartige Spitzbüberei der Finanzverwaltung nicht vorstellen.
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