Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruchhinweis Anlage Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruchhinweis Anlage Kind

    Hallo zusammen,

    ich krieg die Krise.... ich war schon beim Finanzamt und dachte der Hinweis von denen würden den Fehler beseitigen...ist aber nicht so.
    Ich bekomme folgenden Hinweis:

    Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht

    Mir fehlte der Eintrag: Anspruch auf Kindergeld EUR 1.140,- weil ich den Sohn meines Mannes mit 0,5 auf meiner Steuerkarte habe.

    Ich habe die EUR 1.140,- nun eingetragen, aber der Hinweis bleibt. Monate kann ich nirgends eintragen. Ich verstehe es nicht.

    Gruß
    Steuerung

    #2
    AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

    Monate kann man da nicht eintragen, das ist richtig. Nur den hälftigen Kindergeldanspruch! Wie alt ist denn das Kind?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

      18, geht aber noch zur Schule, das habe ich auch eingetragen

      Ich habe es bei meinem Mann genauso eingetragen, nur das Kindschaftsverhältnis halt anders und
      da kommt keine Abbruchmeldung

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

        Ich habe es bei meinem Mann genauso eingetragen, nur das Kindschaftsverhältnis halt anders und da kommt keine Abbruchmeldung.
        Ihr macht eine Einzelveranlagung?

        Das Kindschaftsverhältnis ist unterschiedlich? Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

          Der Sohn ist aus 1. Ehe.
          Das eine Zusammenveranlagung wohl vorteilhafter ist, weiss ich erst seit
          dem Termin beim Finanzamt. Ich hätte aber gerne mal diese Fehlermeldung weg, damit ich weiss,
          wie vorteilhafter es ist, wenn ich das ganze jetzt mit einer Zusammenveranlagung neu mache.

          Kommentar


            #6
            AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

            Deiner 1. Ehe oder der deines Mannes?

            In Zeile 10 auf Seite 2 hast du eingetragen: Kindschaftsverhältnis bestand vom - bis (TT.MM‑TT.MM) 01.01-31.12 ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

              Der Sohn aus 1. Ehe meines Mannes.

              Zeile 10 (02) kann man keinen Zeitraum eintragen. Hier wird das Kindschaftsverhältnis zu mir eingetragen, also 3 = Stiefkind
              Zeile 10 (03) kommt das Kindschaftsverhältnis zu meinem Mann rein, also 1 = leibliches Kind
              Zeile 11 kommt das Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen rein, also zu das seiner leiblichen Mutter, nur hier kann man einen
              Zeitraum eingeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

                Zeile 10 (03) kommt das Kindschaftsverhältnis zu meinem Mann rein, also 1 = leibliches Kind
                Bei Einzelveranlagung kommt da überhaupt nichts rein!

                Die Angaben zu deinem Mann sind bei einer Einzelveranlagung in Zeile 11 folgende zu machen.

                Du gibst Ziffern an, die im ElsterOnline-Portal so nicht vorkommen. Bist du denn wirklich dort unterwegs?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

                  Ähm....ich mache die Einkommensteuererklärung über ElsterFormular, als ich letztens eine
                  Frage dazu gestellt habe, sagtest Du ich müsste die Frage bei Online stellen!?!?!
                  Offensichtlich ist mir der Unterschied des Forums nicht klar.

                  Kann man hier ein Foto hochladen?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

                    Zitat von Steuerung Beitrag anzeigen
                    als ich letztens eine Frage dazu gestellt habe, sagtest Du ich müsste die Frage bei Online stellen!?!?!
                    Dazu kann ich nichts finden. Was ich finden konnte: als Du eine Frage zum Steuerrecht gestellt hast hat Charlie gesagt dass das mit ElsterFormular nix zu tun hat:

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...-Jahreswechsel

                    Jedenfalls verschieb ich dann mal.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

                      Kann man hier ein Foto hochladen?
                      Nein, das kannst du nicht! L. E. Fant das Thema inzwischen in das richtige Unterforum verschoben.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Außerdem wurde das Thema doch hier schon ausführlich erörtert:

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...d-durch-Heirat

                      Du kannst als Stiefmutter ein Kind, das nicht in eurem Haushalt lebt, sondern bei der leiblichen Mutter, die auch das Kindergeld erhält, überhaupt nicht geltend machen!
                      Auch dann nicht, wenn bei dir fälschlich 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen wurden.

                      Das hätte ich vielleicht früher nachschauen sollen, dann wäre der Thread hier deutlich kürzer ausgefallen!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

                        Das heißt, das Finanzamt weiss nicht, was es tut?
                        Mir wurde klar gesagt, dass der Unterhalt, den mein Mann bezahlt nicht von Relevanz ist,
                        sondern wir beide den Kinderfreibetrag mit 0,5 angeben müssen.

                        Dies stimmt so nicht?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Abbruchhinweis Anlage Kind

                          Sieht fast so aus, als würde das Finanzamt den konkreten Sachverhalt nicht begriffen haben!

                          Dein Mann gibt das Kind und den halben Kindergeldanspruch in seiner Erklärung an bzw. bei Zusammenveranlagung in eurer gemeinsamen Erklärung an, du kommst jedoch in der Anlage Kind nicht vor!

                          Um einen Kinderfreibetrag auf ein Stiefelfernteil übertragen zu können, muss das Kind im Haushalt des Stiefelfernteils leben und der leibliche Elternteil muss per Anlage K der Übertragung zustimmen.

                          Das kannst du hier beim Durchlesen der entsprechenden Formulare problemlos auch selbst feststellen:

                          http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...=n&d=x&t=x#erm

                          Du musst nur die Anlage K starten und den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung genau durchlesen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X