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Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

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    Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

    Habe eine Eigentumswohnung zusammen mit meiner Mutter von meinem verstorbenen Vater geerbt.
    Ich wohne mit meiner Familie in der Wohnung zahle also auch alles selbst, von Grundsteuer über Wohngeld, Handwerkerrechnungen etc. was alles anfällt.
    im Grundbuch bin ich aber nur zu 1/2 als Eigentümer eingetragen.
    Wie erfasse ich das in Elster?

    #2
    AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

    Handwerkerrechnungen können
    im Mantelbogen angegeben werden.
    Wenn Sie den vollen Betrag zahlen, zu 100 %.
    Kommt auf die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses an.
    Zuletzt geändert von XaverWdg; 05.06.2017, 14:29.

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      #3
      AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

      Da die Wohnung nicht vermietet ist, sind deine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auf die unter § 35a EStG geregelten Bereiche beschränkt,
      also Arbeitsanteile von Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen etc..

      Alles zu erklären in den Zeilen 72 und 73 des Hauptvordrucks!

      Dein Eigentumsanteil spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist, dass du das bezahlt hast.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

        @Charlie24 danke, ja das mit den Handwerkerrechungen ist mir klar. Das war eigentlich gar nicht meine Frage, hab ich etwas ungeschickt formuliert. Es geht imr darum, dass ich ja selbstgenutztes Wohneigentum angeben muss. Und da seh ich nur die Möglichkeit anzugeben wann ich es gekauft habe oder wenn ich eine "Miteigentümerschaft" habe und als Verwalter diese Angaben mache. aber Beides trifft ja bei mir nicht zu.
        Also ich muss irgendwo das Wohneigentum angeben mit Fläche etc. sonst kann ich in Formular 72 und 73 gar keine Angaben machen.

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          #5
          AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

          Also ich muss irgendwo das Wohneigentum angeben mit Fläche etc. sonst kann ich in Formular 72 und 73 gar keine Angaben machen.
          Nein, wie kommst du darauf? Es geht um bestimmte haushaltsbezogene Ausgaben, die Eigentumsverhältnisse interessieren überhaupt nicht.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

            Hallo,

            >>>Es geht imr darum, dass ich ja selbstgenutztes Wohneigentum angeben muss.

            Wieso meinst du das angeben zu müssen?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

              Zitat von Tipu Beitrag anzeigen
              Habe eine Eigentumswohnung zusammen mit meiner Mutter von meinem verstorbenen Vater geerbt.
              Ich wohne mit meiner Familie in der Wohnung zahle also auch alles selbst, von Grundsteuer über Wohngeld, Handwerkerrechnungen etc. was alles anfällt.
              im Grundbuch bin ich aber nur zu 1/2 als Eigentümer eingetragen.
              Wie erfasse ich das in Elster?
              Hallo,

              willst du vielleicht statt einer Steuererklärung einen Fragebogen deiner Gemeinde ausfüllen?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

                Was ist eigentlich Formular 72 und 73?

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                  #9
                  AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

                  Vermutlich meint er Handwerkerleistungen, die im Mantelbogen Seite 3, Zeile 72 u. 73 einzutragen sind.

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                    #10
                    AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

                    Bei ElsterFormular heißt der sog. Mantelbogen wahrscheinlich schon immer oder zumindest seit vielen Jahren Hauptvordruck.

                    Man sollte sich von den früher üblichen Bezeichnungen irgendwann mal trennen, das ist für Neulinge eher verwirrend.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

                      Entschuldigung Charlie 24, wusste es leider nicht. Arbeite mit einer kommerziellen Software, die nennen das immer noch Mantelbogen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

                        Du musst dich nicht entschuldigen, ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass sich die Begriffe geändert haben.

                        Das machen wir hier auch, wenn jemand die Einkommensteuererklärung als Lohnsteuererklärung oder als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

                          Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                          Vermutlich meint er Handwerkerleistungen
                          Da ist ja Charlie schon drauf eingegangen. Die Antwort:

                          Zitat von Tipu Beitrag anzeigen
                          @Charlie24 danke, ja das mit den Handwerkerrechungen ist mir klar. Das war eigentlich gar nicht meine Frage

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                            #14
                            AW: Wohneigentum selbst bewohnt aber nur 1/2 Eigentümer

                            Der TE war oder ist wohl fälschlich der Überzeugung, er müsse seine Eigentümerstellung belegen, weil er nicht begriffen hat, dass es um Aufwendungen im Haushalt des Steuerpflichtigen geht,
                            bei der die Frage, ob er Mieter oder Eigentümer ist, keine Rolle spielt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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