Wo kann ich Werbungskosten während einer ambulanten beruflichen Rehamaßnahme der Rentenversicherung angeben, während der ich Übergangsgeld bezogen habe? Ich hatte in dem Jahr keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Das Übergangsgeld steht ja in Zeile 91 des Hauptvordrucks, und wenn ich es richtig verstanden habe, kommen die Werbungskosten trotzdem in Anlage N; bei den Einkünften dort muss nur überall 0 stehen?!
Wenn ja, wo trage ich die (nicht erstatteten) Fahrtkosten zum Bildungsträger etc. ein? In Zeile 50 (Reisekosten Auswärtstätigkeit) wie bei einer Berufsschule oder Zeile 38 (?) (Wege zwischen Whg. und 1. Tätigkeitsstätte)
Die anderen WK wie Bewerbungskosten etc. wären dann klar.
Vielen Dank für Hinweise. Ich habe das nirgends gefunden.
Das Übergangsgeld steht ja in Zeile 91 des Hauptvordrucks, und wenn ich es richtig verstanden habe, kommen die Werbungskosten trotzdem in Anlage N; bei den Einkünften dort muss nur überall 0 stehen?!
Wenn ja, wo trage ich die (nicht erstatteten) Fahrtkosten zum Bildungsträger etc. ein? In Zeile 50 (Reisekosten Auswärtstätigkeit) wie bei einer Berufsschule oder Zeile 38 (?) (Wege zwischen Whg. und 1. Tätigkeitsstätte)
Die anderen WK wie Bewerbungskosten etc. wären dann klar.
Vielen Dank für Hinweise. Ich habe das nirgends gefunden.
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