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Werbungskosten berufliche Reha

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    Werbungskosten berufliche Reha

    Wo kann ich Werbungskosten während einer ambulanten beruflichen Rehamaßnahme der Rentenversicherung angeben, während der ich Übergangsgeld bezogen habe? Ich hatte in dem Jahr keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
    Das Übergangsgeld steht ja in Zeile 91 des Hauptvordrucks, und wenn ich es richtig verstanden habe, kommen die Werbungskosten trotzdem in Anlage N; bei den Einkünften dort muss nur überall 0 stehen?!
    Wenn ja, wo trage ich die (nicht erstatteten) Fahrtkosten zum Bildungsträger etc. ein? In Zeile 50 (Reisekosten Auswärtstätigkeit) wie bei einer Berufsschule oder Zeile 38 (?) (Wege zwischen Whg. und 1. Tätigkeitsstätte)
    Die anderen WK wie Bewerbungskosten etc. wären dann klar.
    Vielen Dank für Hinweise. Ich habe das nirgends gefunden.

    #2
    AW: Werbungskosten berufliche Reha

    Hallo,

    >>>Ich hatte in dem Jahr keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.

    Warum gibst du dann überhaupt eine Steuererklärung ab?
    Und kommt am Ende mehr als der Grundfreibetrag oder weniger als Null heraus?


    >>>In Zeile 50 (Reisekosten Auswärtstätigkeit) wie bei einer Berufsschule oder Zeile 38 (?) (Wege zwischen Whg. und 1. Tätigkeitsstätte)

    Imho ist der Bildungsträger die erste Tätigkeitsstätte, also Zeile 38ff.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Werbungskosten berufliche Reha

      Hallo Stefan, Kapitalerträge, selbständige Tätigkeit etc. gab es schon auch, sonst hätte ich das nicht gefragt... Ich muss also eine Steuererklärung machen.;-)
      Habe nochmal recherchiert, und da ich den Bildungsträger nur 1x pro Woche aufgesucht habe, sonst zu Hause gearbeitet habe, sind es eben doch Reisekosten und nicht Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte.
      Dann bleibt nur die Frage, ob die 1.000 € Werbungskosten bei dieser beruflichen Maßnahme auch automatisch abgezogen werden, wenn ich die Anlage N gar nicht ausfülle (weil ich mit den Reisekosten etc. womöglich nicht drüberkomme.

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        #4
        AW: Werbungskosten berufliche Reha

        Hallo Frieda13,

        in dem Falle würde ich die Anlage N mit Null Einkünften ausfüllen und die Werbungskosten dort eintragen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Werbungskosten berufliche Reha

          Hallo,

          >>>Kapitalerträge, selbständige Tätigkeit etc. gab es schon auch, sonst hätte ich das nicht gefragt...

          Naja, ich frage das schon nicht umsonst, was meinst du was man manchmal zu hören kriegt ("die Steuererklärung hat gar nichts gebracht" etc.).


          >>>da ich den Bildungsträger nur 1x pro Woche aufgesucht habe, sonst zu Hause gearbeitet habe, sind es eben doch Reisekosten und nicht Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte.

          Ich hatte analog zu einem Studium gedacht, dass die Bildungseinrichtung die 1. Tätigkeitsstätte ist (und zwar auch wenn der Student mehr Zeit zuhause über den Büchern hockt).
          Aber OK, kann man auch anders sehen, trag' es einfach ein wie du denkst, solange du klar machst um was es geht ist das in Ordnung.


          >>>Dann bleibt nur die Frage, ob die 1.000 € Werbungskosten bei dieser beruflichen Maßnahme auch automatisch abgezogen werden, wenn ich die Anlage N gar nicht ausfülle (weil ich mit den Reisekosten etc. womöglich nicht drüberkomme.

          Die Frage kann ich leicht beantworten: Die Pauschale ist maximal so hoch wie der Lohn, in deinem Fall also Null. Daher musst du alles erklären (jede Kleinigkeit).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Werbungskosten berufliche Reha

            Ich hatte analog zu einem Studium gedacht, dass die Bildungseinrichtung die 1. Tätigkeitsstätte ist (und zwar auch wenn der Student mehr Zeit zuhause über den Büchern hockt).
            In dem Anwendungsschreiben des BMF wird der Begriff vollzeitige Bildungsmaßnahme verwendet (Randnummern 32 und 33)

            Ganz eindeutig sind die Aussagen allerdings nicht, wann nun eine vollzeitige Bildungsmaßnahme vorliegt und wann nicht!

            http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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