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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem mit Punk 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) meiner Lohnsteuerbescheinigung und zwar sind diese entweder in Anlage N Zeile 51 oder 57 zu berücksichtigen. Wo trage ich sie ein?

    Muss ich den Zeilen 52 - 55 alle "Reisen" aufführen?
    Zuletzt geändert von MatsOldb; 26.06.2017, 20:01.

    #2
    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Die gehören in die Zeile 57 der Anlage N

    Die Tage musst du in die Zeilen 52 ff nur als Jahressumme eintragen Nur bei Auslandsdienstreisen musst du jedes Land getrennt erfassen.

    Wenn du nur den Verpflegungsmehraufwand geltend machen kannst oder willst, brauchst du die Dienstreisen nicht einzeln in Zeile 50 erklären.
    Du solltest aber eine Aufstellung darüber haben, falls das Finanzamt Einzelheiten wissen will.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die gehören in die Zeile 57 der Anlage N

      Die Tage musst du in die Zeilen 52 ff nur als Jahressumme eintragen Nur bei Auslandsdienstreisen musst du jedes Land getrennt erfassen.

      Wenn du nur den Verpflegungsmehraufwand geltend machen kannst oder willst, brauchst du die Dienstreisen nicht einzeln in Zeile 50 erklären.
      Du solltest aber eine Aufstellung darüber haben, falls das Finanzamt Einzelheiten wissen will.
      Ich weiß nicht was richtig ist.

      Soll ich a) den Betrag aus Punkt 20 in Zeile 57 übernehmen oder b) die einzelnen Tage in die Ziffern darüber eintragen?
      Zuletzt geändert von MatsOldb; 26.06.2017, 20:55.

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        #4
        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

        Hallo,

        Zitat: Soll ich a) den Betrag aus Punkt 20 in Zeile 57 übernehmen oder b) die einzelnen Tage eintragen?

        Was steht unter Punkt 20 elektr. Lstbesch?
        Soweit ich mich erinnere NICHT DIE ANZAHL der TAGE

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

          Soll ich a) den Betrag aus Punkt 20 in Zeile 57 übernehmen oder b) die einzelnen Tage in die Ziffern darüber eintragen?
          Nicht oder, sondern UND! Du musst die Jahressumme deiner Abwesenheitstage in die Zeilen 52 ff eintragen und die steuerfreie Erstattung in Zeile 57. Das ist doch nicht so schwierig zu verstehen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nicht oder, sondern UND! Du musst die Jahressumme deiner Abwesenheitstage in die Zeilen 52 ff eintragen und die steuerfreie Erstattung in Zeile 57. Das ist doch nicht so schwierig zu verstehen!
            Wenn man es das erste mal macht ist es schwierig.
            Es sagt einem ja auch niemand, dass man das Jahr über Protokoll führt, wann man, wo, wie lange, unterwegs war... das kann ich morgen erstmal raussuchen.

            Wo trage ich denn folgendes ein

            Beispiel A
            Abfahrt Tag 1 8 h
            Ankunft Tag 1 15 h
            Abwesenheit = 7 h

            52 = 0
            53 = 0
            54 = 0

            Beispiel B
            Abfahrt Tag 1 8 h
            Ankunft Tag 1 17 h
            Abwesenheit = 9 h

            52 = 1
            53 = 0
            54 = 0

            Beispiel C
            Abfahrt Tag 1 13 h
            Ankunft Tag 2 20 h
            Abwesenheit = 31 h (1 Üb)


            52 = 2
            53 = 2
            54 = 0

            Beispiel D
            Abfahrt Tag 1 8 h
            Ankunft Tag 3 15 h
            Abwesenheit 55 h (2 Üb)

            52 = 3
            53 = 2
            54 = 1

            ???

            Und was ist bei 55? Wenn die Mahlzeit gestellt wird sehe ich das als Einladung des Firmenpartners und habe keinen Bon bzw. keine Notiz über die Kosten die vom Firmenpartner übernommen wurden. Oder ist hier das Frühstück gemeint?
            Zuletzt geändert von MatsOldb; 26.06.2017, 21:40.

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              #7
              AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

              Für Auswärtstätigkeiten/Dienstreisen unter 8 Stunden Abwesenheitszeit kann kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden!

              Wenn dich die Firma X zum Essen einlädt, hat nicht dein Arbeitgeber eine Mahlzeit gestellt und er hat das auch nicht veranlasst. Lies einfach die Eingabehilfe zu Zeile 55 durch.

              Bei einer zweitägigen Dienstreise mit Übernachtung gehören die An- und Abreisetage in die Zeile 53, also der 1. Tag Anreise, der 2.Tag Abreise = 2

              Bei 3 Tagen mit 2 Übernachtungen: Zeile 53: 2, Zeile 54: 1

              Steht alles in der Eingabehilfe im rechten Fenster!

              Auf deine abgeänderten Beispiele werde ich jetzt nicht neu antworten! Bei allem Verständnis.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 26.06.2017, 21:51.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Steht alles in der Eingabehilfe im rechten Fenster!
                Da steht nichts.
                Werde mir wohl dieses "WISO" kaufen müssen ...
                Zuletzt geändert von MatsOldb; 26.06.2017, 22:01.

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                  #9
                  AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                  Du schreibst im Unterforum für ElsterFormular. Da sieht das so aus:
                  Angehängte Dateien
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                    Es geht um Punkt 20 der Lohnsteuerbescheinigung!
                    Dieser ist in Zeile 51 ODER 57 zu übernehmen!

                    Deinen Text gem. Grafik sehe ich selbstverständlich.
                    Nicht sehe ich aber, wo ich meinen Betrag aus Punkt 20 eintragen muss.

                    Das Formular ist einfach unverständlich aufgebaut.
                    Gehört der Betrag nur in 51 oder nur in 57 oder in beide? Und je nach dem, wieso überhaupt?

                    Für einen "Nichtsteuerfreund", der erstmalig eine Steuererklärung aufsetzt, ist das schwierig.

                    Insbesondere weil in der monatlichen Abrechnung diese Kosten als "Reisekosten steuerfrei" gekennzeichnet sind....
                    Zuletzt geändert von MatsOldb; 26.06.2017, 22:32.

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                      #11
                      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                      Gehört der Betrag nur in 51 oder nur in 57 oder in beide? Und je nach dem, wieso überhaupt?
                      Nur in Zeile 57!

                      Wieso: Ganz einfach! Du hast die AG-Zuschüsse steuerfrei bekommen, deshalb musst du ja auch deine Auswärtstätigkeit erklären.
                      Im dümmsten Fall ist das ein Nullsummenspiel.

                      Erklärst du deine Tage aber nicht, musst du den Arbeitgeberzuschuss nachversteuern!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                        Für mich nicht nachvollziehbar.

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                          #13
                          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                          Aber genau deswegen steht es auf der Lohnsteuerbescheinigung mit drauf und wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Wie vieles andere auch!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                            Wenn alles so schön elektronisch läuft, warum füll ich den Scheiß dann aus? ;-)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                              Es heißt nun mal Steuererklärung! Du musst vielleicht gar keine abgeben? Dann lass es sein!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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