Hallo zusammen,
ich war die erste Hälfte 2016 zunächst nebengewerblich selbstständig (Festanstellung in Vollzeit hauptberuflich) und in der zweiten Hälfte des Jahres habe ich mein Gewerbe zum Hauptgewerbe umgemeldet. In der zweiten Hälfte hatte ich zusätzlich zwei Monate lang einen Minijob auf 450Euro-Basis. Dieser wird doch von mir nicht noch mal versteuert?
In welcher Anlage bzw. an welcher Stelle muss ich die 900 Euro angeben? Oder nur in der EÜR? Bei mir greift so oder so die Kleinunternehmerregelung.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!
LG
JJO
ich war die erste Hälfte 2016 zunächst nebengewerblich selbstständig (Festanstellung in Vollzeit hauptberuflich) und in der zweiten Hälfte des Jahres habe ich mein Gewerbe zum Hauptgewerbe umgemeldet. In der zweiten Hälfte hatte ich zusätzlich zwei Monate lang einen Minijob auf 450Euro-Basis. Dieser wird doch von mir nicht noch mal versteuert?
In welcher Anlage bzw. an welcher Stelle muss ich die 900 Euro angeben? Oder nur in der EÜR? Bei mir greift so oder so die Kleinunternehmerregelung.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!
LG
JJO
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