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Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

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    Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Schönen guten Tag,
    ich bin 2015 umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gestartet und dies wurde auch im Jahr 2016 fortgeführt.

    Umsatz 2015 = 4000€ (Zeile 33; Umsatz im Kalenderjahr 2015)
    Umsatz 2016 = 22000€ (Zeile 34; Umsatz im Kalenderjahr 2016)

    Nun erhielt ich ein schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuerjahreserklärung.

    Mir wurde nun von der Sachbearbeiterin im Finanzamt gesagt, ich solle nun den Nettoumsatz von 18487€ (22000/1,19) in Steuerpflichtige Umsätze eintragen.
    Wenn ich dies nun so mache, muss ich aber eine Steuernachzahlung von 3513€ leisten.

    Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen. Vermutlich werde ich die Sachbearbeiterin Ende der Woche noch einmal anrufen.

    #2
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Hallo Friedel17,
    wann hast du 2015 angefangen ?
    Die 17.500 Euro sind eine Jahressumme, wenn du 2015 z.Bsp. im November angefangen hast, wären die Voraussetzungen schon 2016 weggefallen. Weil die Hochrechnung für 2015 schon 24.000 Euro ergibt.
    Der § 19 UStG sagt ja Umsatz des Vorjahres unter 17.500 Euro und das passt dann schon nicht mehr in 2016.
    Und dann hätte das Finanzamt recht.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

      Das Forum hier behandelt Themen der elektronischen Steuererklärung, es kann und darf hier keine Steuerberatung leisten!

      Also wende dich an einen Steuerberater oder recherchiere selbst im Umsatzsteuerrecht unter den Suchbegriffen:

      Rechnungen wegen Wegfall der Kleinunternehmerregelung nachträglich korrigieren

      und befasse dich auch mit dem Thema Vorsteuerabzug, den du ja als Kleinunternehmer auch nicht in Anspruch nehmen konntest.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo Friedel17,
        wann hast du 2015 angefangen ?
        Die 17.500 Euro sind eine Jahressumme, wenn du 2015 z.Bsp. im November angefangen hast, wären die Voraussetzungen schon 2016 weggefallen. Weil die Hochrechnung für 2015 schon 24.000 Euro ergibt.
        Der § 19 UStG sagt ja Umsatz des Vorjahres unter 17.500 Euro und das passt dann schon nicht mehr in 2016.
        Und dann hätte das Finanzamt recht.

        Tschüß
        Vielen Dank erstmal für die Antwort!

        Das Rumpfwirtschaftsjahr 2015 ging von 01.02.2015-31.12.2015 (Umsatz 4000€).
        Wirtschaftsjahr 2016 komplett (Umsatz 22000€).

        @Charlie24

        Also sollen jetzt 1287 Rechnungen nachträglich korrigiert werden?
        Vorsteuerabzug habe ich in den jahren 2015 und 2016 nicht an Anspruch genommen, da ich Kleinunternehmer war.

        Der Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung kann doch so nicht beabsichtigt werden?


        Mir geht es darum zu verstehen warum der Umsatz von 22000 im jahr 2016 nicht mehr in das Feld - Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) - Zeile 34 - eingetragen werden darf? Und wo im Formular der Umsatz nun eingetragen werden muss?

        Das Jahr 2017 wird steuerlich normal behandelt, mit Vorsteuer und Umsatzsteuer (+ Quartalsmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen)

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          #5
          AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

          Also sollen jetzt 1287 Rechnungen nachträglich korrigiert werden?
          Vorsteuerabzug habe ich in den jahren 2015 und 2016 nicht an Anspruch genommen, da ich Kleinunternehmer war.
          Ich meinte nicht die Rechnungen aus dem Jahr aus dem Jahr 2016, ich dachte, du hättest auch noch 2017 bis jetzt ohne Steuerausweis abgerechnet.

          Da deine Prognose für 2015 nicht falsch war und du 2016 auch unter dem oberen Grenzwert von 50.000 € liegst, fällt die Kleinunternehmerregelung für dich m. E. erst ab 2017 weg.

          http://www.kleinunternehmer.de/klein...erregelung.htm

          Dennoch hat deine Frage nichts mit ElsterFormular, sondern betrifft Steuerrecht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich meinte nicht die Rechnungen aus dem Jahr aus dem Jahr 2016, ich dachte, du hättest auch noch 2017 bis jetzt ohne Steuerausweis abgerechnet.

            Da deine Prognose für 2015 nicht falsch war und du 2016 auch unter dem oberen Grenzwert von 50.000 € liegst, fällt die Kleinunternehmerregelung für dich m. E. erst ab 2017 weg.

            http://www.kleinunternehmer.de/klein...erregelung.htm

            Dennoch hat deine Frage nichts mit ElsterFormular, sondern betrifft Steuerrecht!
            Genau, so ist das korrekt.

            Ich dachte die Frage bezieht sich auf das ElsterFormular, da es nun zu wissen gilt in welche Zeile der Umsatz eingetragen werden muss?

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              #7
              AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

              Ich dachte die Frage bezieht sich auf das ElsterFormular, da es nun zu wissen gilt in welche Zeile der Umsatz eingetragen werden muss?
              Wenn das Finanzamt nicht richtig liegt, wirst du dich ja wohl der Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Erklärung widersetzen. Das hat mit ElsterFormular ja nichts zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                Also ist es prinzipiell richtig, dass ich den Umsatz von 22000€, im Jahr 2016, in das Feld - Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) - Zeile 34 -eintrage?

                Ja, da werde ich einen Einspruch einlegen müssen.

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                  #9
                  AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                  Der Bruttoumsatz 2015 gehört in Zeile 33 und der Bruttoumsatz 2016 dann in Zeile 34 erklärt. Das ist korrekt!

                  Ein formeller Einspruch wird das nicht werden, du hast ja keinen Bescheid bekommen, sondern nur eine Aufforderung. Wenn das telefonisch nicht abklärbar ist, musst du eben freundlich schreiben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                    Leider meinte die gute Frau soeben, dass für das Jahr 2016 die Kleinunternehmerbesteuerung nicht mehr vorliegt und ich 3512€ an Steuern nachzuzahlen hätte. Aber im Gegenzug ist es mir möglich die Vorsteuer vom Jahr 2016 geltend zu machen.

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                      #11
                      AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                      Wenn du das so hinnehmen willst, ist das deine Sache!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                        Nein, das möchte ich nicht. Vielleicht haben zukunftige Kleinunternehmer ähnliche Probleme, diese würde ich gerne auf dem Laufenden halten wollen.

                        Ich habe mir mal einen Termin beim Steuerberater gegönnt.

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                          #13
                          AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                          Viel Erfolg

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                            Zitat von Friedel17 Beitrag anzeigen
                            Leider meinte die gute Frau soeben, dass für das Jahr 2016 die Kleinunternehmerbesteuerung nicht mehr vorliegt
                            Kann sie das denn begründen? § 19 Abs. 1 Satz 1 ist ja eigentlich eindeutig.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

                              Nein, das konnte sie nicht wirklich. Außer das es so ist weil sie es sagt das es so ist.

                              Vor allem hat sie beim vorliegenden Schreiben die Jahreszahl 2016 mit 2015 vertauscht und das Wort -nicht- vergessen.
                              Auf den Sachverhalt angesprochen meinte sie, ein Steuerberater wisse schon wie sie das meint
                              Übrigens meinte sie noch das es so etwas wie ein Rumpfjahr gar nicht gibt...kein Kommentar.

                              Ich hatte heute Mittag ein Gespräch mit einem Steuerberater. Dieser sieht die Angelegenheit so wie ich und die Forenmitglieder.
                              Erstmal abwarten und wenn ein Schreiben kommt einen Widerspruch einlegen.
                              Danach sollte die Angelegenheit an eine höhere Stelle/andere Person mit mehr Sachverstand verwiesen werden, so das es zur Klärung kommt.

                              http://www.kleinunternehmer.de/klein...erregelung.htm
                              "Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 17.500-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Das unerwartete Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze zieht keine rückwirkenden Konsequenzen nach sich.
                              Ganz gleich, ob im Vorjahr die 17.500- oder die 50.000-Marke überschritten wurde: Der automatische Übergang zur Regelbesteuerung tritt auch dann ein, wenn Sie ganz sicher sind, im dritten Jahr wieder unter der 17.500-Euro-Grenze zu bleiben!"

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