Schönen guten Tag,
ich bin 2015 umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gestartet und dies wurde auch im Jahr 2016 fortgeführt.
Umsatz 2015 = 4000€ (Zeile 33; Umsatz im Kalenderjahr 2015)
Umsatz 2016 = 22000€ (Zeile 34; Umsatz im Kalenderjahr 2016)
Nun erhielt ich ein schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuerjahreserklärung.
Mir wurde nun von der Sachbearbeiterin im Finanzamt gesagt, ich solle nun den Nettoumsatz von 18487€ (22000/1,19) in Steuerpflichtige Umsätze eintragen.
Wenn ich dies nun so mache, muss ich aber eine Steuernachzahlung von 3513€ leisten.
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen. Vermutlich werde ich die Sachbearbeiterin Ende der Woche noch einmal anrufen.
ich bin 2015 umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gestartet und dies wurde auch im Jahr 2016 fortgeführt.
Umsatz 2015 = 4000€ (Zeile 33; Umsatz im Kalenderjahr 2015)
Umsatz 2016 = 22000€ (Zeile 34; Umsatz im Kalenderjahr 2016)
Nun erhielt ich ein schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuerjahreserklärung.
Mir wurde nun von der Sachbearbeiterin im Finanzamt gesagt, ich solle nun den Nettoumsatz von 18487€ (22000/1,19) in Steuerpflichtige Umsätze eintragen.
Wenn ich dies nun so mache, muss ich aber eine Steuernachzahlung von 3513€ leisten.
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen. Vermutlich werde ich die Sachbearbeiterin Ende der Woche noch einmal anrufen.
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