AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016
Hallo Friedel17,
mit deinen konkreten Zahlen aus 2015 bist du in 2016 ein klarer Fall für den Kleinunternehmer, ab 2017nicht mehr, weil dann das Vorjahr nicht mehr unter 17.500 liegt, aber das weißt du ja selbst.
Tschüß
Zitat von L. E. Fant
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mit deinen konkreten Zahlen aus 2015 bist du in 2016 ein klarer Fall für den Kleinunternehmer, ab 2017nicht mehr, weil dann das Vorjahr nicht mehr unter 17.500 liegt, aber das weißt du ja selbst.
Tschüß
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