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Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

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    Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

    Einen wunderschönen guten Abend zusammen,

    ich sitze bereits seit längerer Zeit an der Steuererklärung und verzweifel mittlerweile. Es geht um Folgendes:

    Meine Frau und ich haben im Juni 2016 geheiratet und haben einen Sohn, der im November 2015 das Licht der Welt erblickte.
    Nach der Geburt befand sich meine Frau vom 01.01.2016 bis zum 01.07.2016 in Elternzeit und bezog zunächst Mutterschaftsgeld und BasisElterngeld. Vom 01.07.2016 bis zum 31.12.2016 arbeitete sie in Teilzeit von zu Hause und erhielt zu ihrem Arbeitentgelt noch ElterngeldPlus. Ihr Gesamtbrutto durch das Arbeitsverhältnis in dem Kalenderjahr 2016 betrug 11.000€. Das Mutterschaftsgeld bezifferte sich auf 2000€ und die Elterngeldzahlungen lagen insgesamt bei 10.000€.

    Ich selbst befand mich im Januar sowie im Februar 2016 ebenfalls in Elternzeit und erhielt 3200€ Elterngeld. Mein Gesamtbrutto aus meiner Tätigkeit als Verwaltungsbeamter für das Kalenderjahr betrug ca. 40.000€.

    Auf Grund intensiver Recherchen gehe ich davon aus, dass eine Einzelveranlagung bei uns sinnvoll sein dürfte. Zum einen, weil meine Frau während des gesamten Jahres Elterngeld erhielt, zum anderen, weil sie Kirchensteuer entrichtet, während ich konfessionslos bin.

    Nun habe ich per Elster drei Steuererklärungen gefertigt, um letzte Zweifel zu beseitigen. Doch das Ergebnis verwirrt mich völlig.

    Bei einer Einzelveranlagung müsste meine Frau gemäß Steuerberechnung ca. 300€ nachzahlen (Steuerbelastung von 11,6 Prozent), während ich eine Rückzahlung von ca. 800€ erhalten würde (Steuerbelastung von 19,2 Prozent). Diese Beträge erscheinen mir durchaus realistisch.
    Bei einer gemeinsamen Veranlagung bekomme ich als Ergebnis - ohne Fehlermeldung und trotz zahlreicher Überprüfungen der eingegebenen Zahlen - heraus, dass wir eine Rückerstattung von ca. 1500€ erhalten würden (Steuerbelastung von 16,8 Prozent).
    Auf Grund der Angaben, die ich vorher gemacht habe, wäre dieses Ergebnis zwar toll, aber wohl auch fern jeder Realität. Zumindest könnte ich es mir nicht erklären.

    Da ich aber wirklich trotz aller größter Mühe keinen Fehler entdecken kann, möchte ich auf diesem Wege fragen, ob dieses Ergebnis tatsächlich sein kann.

    Ergänzend sei erwähnt, dass wir beide die Steuerklasse 4 gewählt haben.

    Ich würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen, da ich nicht mehr weiß, was ich machen könnte, um den Fehler zu finden, außer einen Steuerberater aufzusuchen.

    Ich bedanke mich für jede Hilfe und jeden Ratschlag im Voraus und wünsche noch einen angenehmen restlichen Sonntag.

    Viele Grüße

    Tim

    #2
    AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

    Zusammenveranlagung ist meistens günstiger als Einzelveranlagung.

    Du hast gar nicht erwähnt mit welcher Software Du arbeitest!

    Außerdem, diese Unsitte, die Höhe der Erstattung oder Nachzahlung anzugeben, statt der Höhe der Steuer ...

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      #3
      AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

      Du schreibst hier unter Allgemein und Projekt und das du per Elster drei Steuererklärungen gefertigt hast. Daraus wird leider nicht ersichtlich, mit welcher Anwendung du arbeitest.

      Mit ElsterFormular wohl eher nicht, denn da könntest du aus einer Zusammenveranlagung heraus auch die Ergebnisse von zwei Einzelveranlagungen berechnen.

      Deine Fragen haben ja nicht wirklich mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber mir erscheint das Ergebnis der Zusammenveranlagung bei den genannten Zahlen jetzt nicht merkwürdig.

      Die Lohnsteuerklasse spielt im Übrigen für die Höhe der Einkommensteuer keine Rolle, sehr wohl aber die deutlich unterschiedliche Höhe des Bruttolohns von 40.000 zu 11.000 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

        Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten und Entschudigung, wenn ich meinen Einstand scheinbar mit einer Unsitte begonnen habe. Das war überhaupt nicht bewusst. Ich wollte lediglich möglichst viele Angaben machen. Leider habe ich ganz wesentliche Angaben offensichtlich vergessen. :-(
        Ich arbeite mit ElsterFormular 18.4.

        Die Höhe der Steuern: Bei mir sind es 8000€, bei meiner Frau sind es 700€.

        Ich bin verwundert darüber, dass ihr das Ergebnis nicht merkwürdig findet. Wie kann es denn sein, dass ich einzelveranlagt eine geringere Rückerstattung bekomme, als zusammenveranlagt, wenn man bedenkt, dass meine Frau das gesamte Jahr über Elterngeld bezogen und Kirchensteuer entrichtet hat? Müsste sich durch diese Ersatzleistungen, die sie erhalten hat, mein Steuersatz bei gemeinsamer Veranlagung nicht erhöhen?
        Und auch wenn man nur von den Ergebnissen der Einzelveranlagung ausgeht, verstehe ich einfach nicht, wie es logisch zu erklären ist, dass ich einzelveranlagt eine Rückerstattung erhalten würde, sie hingegen nachzahlen müsste, aber wir gemeinsam veranlagt trotz des erhaltenen Elterngeldes fast 300 Prozent mehr rückerstattet bekämen, wie wenn wir einzelveranlagen würden.

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          #5
          AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

          Das Elterngeld ist bekanntlich steuerfrei, es wirkt sich wegen des Progressionsvorbehalts nur beim Steuersatz aus. Nicht so dramatisch, wie du vielleicht meinst!

          Die Kirchensteuer ist eine insgesamt eher bedeutungslose Größe, da bei der Bemessungsgrundlage zumindest bei deiner Frau ein halber Kinderfreibetrag in Abzug gebracht wird.

          Ich würde mal in der Erklärung für die Zusammenveranlagung eine Einzelveranlagung simulieren. Das macht zwar ein wenig Arbeit, weil du zuordnen musst, aber du hast mit Sicherheit die gleiche Basis bei den Eingaben.

          Die Simulation kannst du im Menü Steuerberechnung unter Einzelveranlagung von Ehegatten starten.

          Wenn die das gleiche Ergebnis bringt, wie deine getrennten Erklärungen, dann kannst du dir sicher sein, dass die Zusammenveranlagung die richtige Wahl ist.

          Nachrechnen werden wir den Steuerfall hier im Forum sicher nicht. Ich jedenfalls werde es nicht machen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

            Danke für den Hinweis. Das war mir nichtb bekannt. Ich werde es genau so machen. Vielen Dank und einen schönen Abend.

            - - - Aktualisiert - - -

            Es war tatsächlich alles richtig berechnet. Wahnsinn! Vielen Dank!

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              #7
              AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

              Es war tatsächlich alles richtig berechnet. Wahnsinn! Vielen Dank!
              Kein Wahnsinn, sondern das Ergebnis des Ehegattensplittings!

              Je größer der Unterschied bei den steuerpflichtigen Einkünften ist, umso höher fällt der Splittingvorteil aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - merkwürdige Ergebnisse der Steuerberechnung

                Hallo Tim1985,
                dann verschieb ich dich mal ins passende Unterforum.

                Tschüß

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