Einen wunderschönen guten Abend zusammen,
ich sitze bereits seit längerer Zeit an der Steuererklärung und verzweifel mittlerweile. Es geht um Folgendes:
Meine Frau und ich haben im Juni 2016 geheiratet und haben einen Sohn, der im November 2015 das Licht der Welt erblickte.
Nach der Geburt befand sich meine Frau vom 01.01.2016 bis zum 01.07.2016 in Elternzeit und bezog zunächst Mutterschaftsgeld und BasisElterngeld. Vom 01.07.2016 bis zum 31.12.2016 arbeitete sie in Teilzeit von zu Hause und erhielt zu ihrem Arbeitentgelt noch ElterngeldPlus. Ihr Gesamtbrutto durch das Arbeitsverhältnis in dem Kalenderjahr 2016 betrug 11.000€. Das Mutterschaftsgeld bezifferte sich auf 2000€ und die Elterngeldzahlungen lagen insgesamt bei 10.000€.
Ich selbst befand mich im Januar sowie im Februar 2016 ebenfalls in Elternzeit und erhielt 3200€ Elterngeld. Mein Gesamtbrutto aus meiner Tätigkeit als Verwaltungsbeamter für das Kalenderjahr betrug ca. 40.000€.
Auf Grund intensiver Recherchen gehe ich davon aus, dass eine Einzelveranlagung bei uns sinnvoll sein dürfte. Zum einen, weil meine Frau während des gesamten Jahres Elterngeld erhielt, zum anderen, weil sie Kirchensteuer entrichtet, während ich konfessionslos bin.
Nun habe ich per Elster drei Steuererklärungen gefertigt, um letzte Zweifel zu beseitigen. Doch das Ergebnis verwirrt mich völlig.
Bei einer Einzelveranlagung müsste meine Frau gemäß Steuerberechnung ca. 300€ nachzahlen (Steuerbelastung von 11,6 Prozent), während ich eine Rückzahlung von ca. 800€ erhalten würde (Steuerbelastung von 19,2 Prozent). Diese Beträge erscheinen mir durchaus realistisch.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung bekomme ich als Ergebnis - ohne Fehlermeldung und trotz zahlreicher Überprüfungen der eingegebenen Zahlen - heraus, dass wir eine Rückerstattung von ca. 1500€ erhalten würden (Steuerbelastung von 16,8 Prozent).
Auf Grund der Angaben, die ich vorher gemacht habe, wäre dieses Ergebnis zwar toll, aber wohl auch fern jeder Realität. Zumindest könnte ich es mir nicht erklären.
Da ich aber wirklich trotz aller größter Mühe keinen Fehler entdecken kann, möchte ich auf diesem Wege fragen, ob dieses Ergebnis tatsächlich sein kann.
Ergänzend sei erwähnt, dass wir beide die Steuerklasse 4 gewählt haben.
Ich würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen, da ich nicht mehr weiß, was ich machen könnte, um den Fehler zu finden, außer einen Steuerberater aufzusuchen.
Ich bedanke mich für jede Hilfe und jeden Ratschlag im Voraus und wünsche noch einen angenehmen restlichen Sonntag.
Viele Grüße
Tim
ich sitze bereits seit längerer Zeit an der Steuererklärung und verzweifel mittlerweile. Es geht um Folgendes:
Meine Frau und ich haben im Juni 2016 geheiratet und haben einen Sohn, der im November 2015 das Licht der Welt erblickte.
Nach der Geburt befand sich meine Frau vom 01.01.2016 bis zum 01.07.2016 in Elternzeit und bezog zunächst Mutterschaftsgeld und BasisElterngeld. Vom 01.07.2016 bis zum 31.12.2016 arbeitete sie in Teilzeit von zu Hause und erhielt zu ihrem Arbeitentgelt noch ElterngeldPlus. Ihr Gesamtbrutto durch das Arbeitsverhältnis in dem Kalenderjahr 2016 betrug 11.000€. Das Mutterschaftsgeld bezifferte sich auf 2000€ und die Elterngeldzahlungen lagen insgesamt bei 10.000€.
Ich selbst befand mich im Januar sowie im Februar 2016 ebenfalls in Elternzeit und erhielt 3200€ Elterngeld. Mein Gesamtbrutto aus meiner Tätigkeit als Verwaltungsbeamter für das Kalenderjahr betrug ca. 40.000€.
Auf Grund intensiver Recherchen gehe ich davon aus, dass eine Einzelveranlagung bei uns sinnvoll sein dürfte. Zum einen, weil meine Frau während des gesamten Jahres Elterngeld erhielt, zum anderen, weil sie Kirchensteuer entrichtet, während ich konfessionslos bin.
Nun habe ich per Elster drei Steuererklärungen gefertigt, um letzte Zweifel zu beseitigen. Doch das Ergebnis verwirrt mich völlig.
Bei einer Einzelveranlagung müsste meine Frau gemäß Steuerberechnung ca. 300€ nachzahlen (Steuerbelastung von 11,6 Prozent), während ich eine Rückzahlung von ca. 800€ erhalten würde (Steuerbelastung von 19,2 Prozent). Diese Beträge erscheinen mir durchaus realistisch.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung bekomme ich als Ergebnis - ohne Fehlermeldung und trotz zahlreicher Überprüfungen der eingegebenen Zahlen - heraus, dass wir eine Rückerstattung von ca. 1500€ erhalten würden (Steuerbelastung von 16,8 Prozent).
Auf Grund der Angaben, die ich vorher gemacht habe, wäre dieses Ergebnis zwar toll, aber wohl auch fern jeder Realität. Zumindest könnte ich es mir nicht erklären.
Da ich aber wirklich trotz aller größter Mühe keinen Fehler entdecken kann, möchte ich auf diesem Wege fragen, ob dieses Ergebnis tatsächlich sein kann.
Ergänzend sei erwähnt, dass wir beide die Steuerklasse 4 gewählt haben.
Ich würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen, da ich nicht mehr weiß, was ich machen könnte, um den Fehler zu finden, außer einen Steuerberater aufzusuchen.
Ich bedanke mich für jede Hilfe und jeden Ratschlag im Voraus und wünsche noch einen angenehmen restlichen Sonntag.
Viele Grüße
Tim
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