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Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

    Nur eine Bemerkung zum Thema Werbungskosten bei Kapitalerträgen:

    Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten:

    Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

    Hallo,

    eine solche Vorauszahlung ist meist ein automatischer Vorgang (ab 400 Euro Nachzahlung), kann aber bei atypischen Erträgen - und wenn etwas atypisch ist dann sind es Spekulationsgeschäfte - relativ einfach beseitigt werden. Formlosen Antrag stellen und fertig.

    Zum Laptop: Worum geht es bei dem Onlinebanking? Kapitalerträge, Vermietung, Lohn, Spekulationsgeschäfte, ... ?
    Grundsätzlich können diese Kosten aber Werbungskosten sein, es muss halt nachvollziehbar zugeordnet werden können.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

    Deine Frage betrifft Steuerrecht und hat mit ElsterFormular nichts zu tun.

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  • walbol
    hat ein Thema erstellt Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne.

    Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

    Das FA verlang eine Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne in Höhe der Nachzahlung des Vorjahres. Ist das OK?

    Verweigert aber den Kauf eines Laptops ( für´s Onlinebanking unverzichtbar) als Werbungskosten ?

    Danke vorab!
    Zuletzt geändert von walbol; 17.07.2017, 10:40.
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