AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne
Nur eine Bemerkung zum Thema Werbungskosten bei Kapitalerträgen:
Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten:
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
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Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne
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AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne
Hallo,
eine solche Vorauszahlung ist meist ein automatischer Vorgang (ab 400 Euro Nachzahlung), kann aber bei atypischen Erträgen - und wenn etwas atypisch ist dann sind es Spekulationsgeschäfte - relativ einfach beseitigt werden. Formlosen Antrag stellen und fertig.
Zum Laptop: Worum geht es bei dem Onlinebanking? Kapitalerträge, Vermietung, Lohn, Spekulationsgeschäfte, ... ?
Grundsätzlich können diese Kosten aber Werbungskosten sein, es muss halt nachvollziehbar zugeordnet werden können.
Stefan
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AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne
Deine Frage betrifft Steuerrecht und hat mit ElsterFormular nichts zu tun.
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Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne
Das FA verlang eine Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne in Höhe der Nachzahlung des Vorjahres. Ist das OK?
Verweigert aber den Kauf eines Laptops ( für´s Onlinebanking unverzichtbar) als Werbungskosten ?
Danke vorab!Zuletzt geändert von walbol; 17.07.2017, 10:40.
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