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Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Wie kommt ihr auf 7%?
    Ein Mindestwert von 7% des in Zeile 14 eingetragenen Betrags wird von der Plausibilitätsprüfung in Zeile 16 erwartet. Das entspricht bekanntlich dem ermäßigtem Steuersatz.

    Dieser Mindestwert wird aber bei Anwendung der Differenzbesteuerung nicht erreicht, wenn die gesamten Betriebseinnahmen in Zeile 14 eingetragen werden.
    Folglich bleibt nur die Aufteilung der Betriebseinnahmen auf die Zeilen 14 und 15 oder alternativ ein Eintrag in die Zeilen 11 und 12.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    warum 14%? (ist doch schon länger her?)
    Habe gerade keine Lust, mich über die verschiedenen Prozentsätze schlau zu machen.

    Gruß FIGUL
    Hallo FIGUL,

    Recht haste -> mit 14 Prozent war am 31.12.1992 Schluss, ab 01.04.1998 waren wir schon bei 16 Prozent und seit 01.01.2007 sind wir bei 19 Prozent.

    Tschüß

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Das Thema ist doch eigentlich schon durch.

    Die Betriebseinnahmen müssen in der EÜR aufgeteilt werden auf die Zeilen 14 und 15 so dass die in Zeile 16 eingetragenen Umsatzsteuer rechnerisch zur Zeile 14 passt.

    Oder man trägt die Betriebseinnahmen (wie von mir zuerst vorgeschlagen) in der Zeile 11 ein, da man sich dadurch die Aufteilung spart.


    Alles andere klärt ein Steuerberater oder das zuständige FA.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Der TE hat doch den vollen Umsatzsteuersatz auf seinen differenzierten Umsatz.

    Umsatzsteuer
    Einkauf
    1000 ohne Vorsteuer
    Verkauf
    2000
    Differenzbesteuerung
    1000 x 14%
    +140 Ust

    EÜR
    Einnahmen
    2140
    Ausgaben
    1000
    +140 Ust
    Gewinn
    1000

    Wer macht mich schlauer?
    Ich rate weiterhin zum StB.

    Wie kommt ihr auf 7%?
    Gn8!

    Hallo,

    warum 14%? (ist doch schon länger her?)
    Habe gerade keine Lust, mich über die verschiedenen Prozentsätze schlau zu machen.

    Gruß FIGUL

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  • stiller
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Der TE hat doch den vollen Umsatzsteuersatz auf seinen differenzierten Umsatz.

    Umsatzsteuer
    Einkauf
    1000 ohne Vorsteuer
    Verkauf
    2000
    Differenzbesteuerung
    1000 x 14%
    +140 Ust

    EÜR
    Einnahmen
    2140
    Ausgaben
    1000
    +140 Ust
    Gewinn
    1000

    Wer macht mich schlauer?
    Ich rate weiterhin zum StB.

    Wie kommt ihr auf 7%?
    Gn8!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Es ist meines Erachtens kein Problem, das ein Steuerberater lösen kann!

    Der ermäßigte Steuersatz von 7% wurde bei der EÜR als Mindestansatz bei den umsatzsteuerpflichtigen Erlösen in die Plausibilitätsprüfung integriert.
    Das funktioniert aber bei Wahl der umsatzsteuerlichen Differenzbesteuerung in der EÜR so nicht!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Ok, ich selber habs nicht ausprobiert. Und vom Text der Fehlermeldung versteh ich jetzt auch, was es mit 7% zu tun hat.

    Weiter weiß ich dann leider auch nicht mehr

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  • stiller
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Zitat von dentaku Beitrag anzeigen
    Danke schon mal für Eure ANtworten. Bei mir kam eine Fehlermeldung (rot) das die abgeführte MWST unter 7 % liegt wenn ich alle Umsätze als Betriebseinnahmen eintrage.
    Deine Umsätze lt. Differenzbesteuerung sind eben nicht Deine Einnahmen lt. EÜR. So wie Deine nicht vorhandenen Vorsteuern aus Aufkäufen Ausgaben sind.

    Ich empfehle dringend einen Steuerberater.
    Der erklärt Dir vielleicht, wie Deine Umsätze in einer EÜR einzutragen sind und wie es mit der Differenzbesteuerung lt. Umsatzsteuererklärung zusammenhängt.

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  • dentaku
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Danke schon mal für Eure ANtworten. Bei mir kam eine Fehlermeldung (rot) das die abgeführte MWST unter 7 % liegt wenn ich alle Umsätze als Betriebseinnahmen eintrage.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Der roten eine?
    Es rötet sich unübersehbar! Die Plausi ist ja gut gemeint, taugt aber nicht immer.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Wenn du die Betriebseinnahmen in Zeile 14 erfasst, kommt es aber zu der beschriebenen Fehlermeldung.
    Der roten eine?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    da hast du völlig recht -> ich habe nur die umsatzsteuerliche Seite angefasst.
    Es geht aber um die EÜR!

    Bei einer Erfassung der Betriebseinnahmen (nur die Geschäfte mit Differenzbesteuerung) in Zeile 11 (eigentlich für Kleinunternehmer) und der vereinnahmten Umsatzsteuer in Zeile 16 läuft die Prüfberechnung ohne Fehler durch.
    Die Alternative wäre eine Aufteilung auf die Zeilen 14 und 15. Die Eingabehilfe schweigt sich zu dem Thema aus, mir erscheint das aber logischer als ein Eintrag in den Zeilen 11 und 12.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Hallo,

    da hast du völlig recht -> ich habe nur die umsatzsteuerliche Seite angefasst.

    Tschüß

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Wenn ich mir die Fragestellung und die Antworten darauf ansehe, gibt es hier ein kleines Abgrenzungsproblem.

    Die Differenzbesteuerung ist ein Konstrukt aus dem UStG und gilt nur für die Umsatzsteuererklärung. In der Umsatzsteuererklärung ist daher bei den steuerpflichtigen Umsätzen nur die Differenz gemäß § 25a UStG zu erklären. Vorsteuerabzug für den Wareneinkauf gibt es logischerweise keinen.


    Die EÜR ist aber die Gewinnermittlung zur Einkommensteuer. Hier sind die tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen und nicht nur die Differenz.
    Wenn du die Betriebseinnahmen in Zeile 14 erfasst, kommt es aber zu der beschriebenen Fehlermeldung. Bei einer Erfassung der Betriebseinnahmen (nur die Geschäfte mit Differenzbesteuerung) in Zeile 11 (eigentlich für Kleinunternehmer) und der vereinnahmten Umsatzsteuer in Zeile 16 läuft die Prüfberechnung ohne Fehler durch.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 08.08.2017, 11:06.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage EÜR bei Differenzbesteuerung bitte um Hilfe

    Zitat von dentaku Beitrag anzeigen

    Die Antwort vom Finanzamt nur die Umsätze minus Einkaufspreis einzutragen leuchtet mir nich ein . Denn was mache ich wenn Einkauf und Verkauf nicht im gleichen Geschäftsjahr liegen?
    Hallo dentaku,

    schau dir mal den § 25a im Umsatzsteuergesetz an -> das ist der Grundsatz der Differenzbesteuerung -> Differenz zwischen Verkauf und Einkauf.
    Stark vereinfacht hat ein Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 25a UStG lediglich die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen, sofern er den betreffenden Gegenstand ohne die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges erworben hat.
    Und wenn du die Istbesteuerung -Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten- beantragt hast, meldest du deinen Differenzumsatz im Jahr des Verkaufes.

    Tschüß

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