Hallo,
kurze Erklärung zum Sachverhalt:
da ich urlaubsbedingt letztes Jahr im Sommer auf einen Strafzettel nicht rechtzeitig reagieren konnte,wurde von der Stadtverwaltung eine Personenfeststellung durchgeführt.
Im Zuge dessen wurde fälschlicher Weise festgestellt dass meine Klingel und mein Briefkasten nicht beschriftet gewesen wären,die Nachbarn mich nicht kennen würden etc.
Daraufhin hat die Stadtverwaltung meine Daten auf "umgezogen nach unbekannt" gesetzt woraufhin das Finanzamt mich mit der Steuerklasse 6 abgerechnet hat.
Von dem ganzen Theater habe ich nichts mitbekommen.Keine Benachrichtigung oder sonst irgendetwas.Aufgefallen ist mit dass erst als ich mehrere Monate später gemerkt habe dass mein monatliches Gehalt gesunken ist.
Da die Anschuldigungen der Stadtverwaltung absolut falsch waren habe ich dementsprechend natürlich ein Fass aufgemacht.
Nach langem hin und her wurde der Fehler nun korrigiert und jetzt versuche ich meine zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.
Laut Finanzamt soll ich das ganze über die Lohnsteuererklärung abwickeln.
Ich stehe jetzt hier vor dem Elster Programm und versuche zum ersten mal in meinem Leben eine Steuererklärung auf die Reihe zu bringen,aber ich kann beim besten willen nicht feststellen wo und wie ich den ganzen Sachverhalt da eintragen soll.
Ich gehe mal davon aus dass das Finanzamt in irgendeiner Form einen Nachweis für das Problem hätte oder ist der Sachverhalt problemlos nachvollziehbar für das Finanzamt?
Wenn ich das ganze dann mit der Steuerklasse 6 eingebe so wie es auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist bekomme ich die Fehlermeldung,
"Die Steuerklasse wurde bei den Angaben zum Arbeitslohn auf der Anlage N nicht eingetragen(steuerpflichtige Person,Ehemann/Lebenspartner(in) A)"
Mit der Steuerklasse 1 geht es allerdings ohne Probleme,aber ist das dann richtig?
Bin für jeden Ratschlag offen.Danke im voraus.
kurze Erklärung zum Sachverhalt:
da ich urlaubsbedingt letztes Jahr im Sommer auf einen Strafzettel nicht rechtzeitig reagieren konnte,wurde von der Stadtverwaltung eine Personenfeststellung durchgeführt.
Im Zuge dessen wurde fälschlicher Weise festgestellt dass meine Klingel und mein Briefkasten nicht beschriftet gewesen wären,die Nachbarn mich nicht kennen würden etc.
Daraufhin hat die Stadtverwaltung meine Daten auf "umgezogen nach unbekannt" gesetzt woraufhin das Finanzamt mich mit der Steuerklasse 6 abgerechnet hat.
Von dem ganzen Theater habe ich nichts mitbekommen.Keine Benachrichtigung oder sonst irgendetwas.Aufgefallen ist mit dass erst als ich mehrere Monate später gemerkt habe dass mein monatliches Gehalt gesunken ist.
Da die Anschuldigungen der Stadtverwaltung absolut falsch waren habe ich dementsprechend natürlich ein Fass aufgemacht.
Nach langem hin und her wurde der Fehler nun korrigiert und jetzt versuche ich meine zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.
Laut Finanzamt soll ich das ganze über die Lohnsteuererklärung abwickeln.
Ich stehe jetzt hier vor dem Elster Programm und versuche zum ersten mal in meinem Leben eine Steuererklärung auf die Reihe zu bringen,aber ich kann beim besten willen nicht feststellen wo und wie ich den ganzen Sachverhalt da eintragen soll.
Ich gehe mal davon aus dass das Finanzamt in irgendeiner Form einen Nachweis für das Problem hätte oder ist der Sachverhalt problemlos nachvollziehbar für das Finanzamt?
Wenn ich das ganze dann mit der Steuerklasse 6 eingebe so wie es auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist bekomme ich die Fehlermeldung,
"Die Steuerklasse wurde bei den Angaben zum Arbeitslohn auf der Anlage N nicht eingetragen(steuerpflichtige Person,Ehemann/Lebenspartner(in) A)"
Mit der Steuerklasse 1 geht es allerdings ohne Probleme,aber ist das dann richtig?
Bin für jeden Ratschlag offen.Danke im voraus.
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