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Kindergeld - Nachzahlung erhalten

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    Kindergeld - Nachzahlung erhalten

    Hallo,
    wir haben folgendes Problem:

    2008 wurde bei einem Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet, seitens des Arbeitgebers der Eltern die Zahlung von Kindergeld gestrichen, weil das Kind voraussichtlich mehr verdienen würde. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass dem nicht so war. Ende 2008 erreichte das Kind dann die Altersgrenze. Das Kindergeld anteilig für die Monate bis zum Erreichen der Altersgrenze wurde im Jahr 2009 nachgezahlt.

    Wir haben bei der Einkommensteuererklärung für 2008 die Anlage Kind ausgefüllt mit auswärtiger Unterbringung, Einkünften, Anspruch auf Kindergeld für 2008 usw. Nur eben nicht den Erhalt einer Kindergeldzahlung, da ja in 2008 keines gezahlt wurde. Was müssen wir nun für 2009 angeben? In der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ist das Kindergeld aufgelistet. Müssen wir die Anlage Kind erneut ausführen, obwohl wir in 2009 aufgrund der höheren Einkünfte des Kindes sowieso keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfreibetrag haben?

    Vielen Dank und viele Grüße vom Huhn

    #2
    AW: Kindergeld - Nachzahlung erhalten

    Zitat von huhn Beitrag anzeigen
    nicht den Erhalt einer Kindergeldzahlung, da ja in 2008 keines gezahlt wurde
    Auf der Anlage Kind ist der A n s p r u c h auf Kindergeld einzutragen.

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      #3
      AW: Kindergeld - Nachzahlung erhalten

      Hi und danke für die Antwort!

      Da wir den 2009 nicht hatten, brauchen wir also keine Anlage Kind zu erstellen?

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld - Nachzahlung erhalten

        Wenn 2009 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, muß die entsprechende Anlage Kind auch nicht ausgefüllt werden.

        Zu prüfen wäre, ob die Zahlung des Kindergeldes für 2008 zu nachzumeldenden Angaben für die Einkommensteuererklärung 2008 führt. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn sich der gewährte Kinderfreibetrag einkommensteuerlich und/oder kirchensteuerlich ausgewirkt hat.

        Nichtnachmeldung ist dann (z. B. in vorgenanntem Beispiel) m. E. Steuerhinterziehung!

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Kindergeld - Nachzahlung erhalten

          Alles klar!
          Nochmal danke für die Antworten!

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