Hallo,
wir haben folgendes Problem:
2008 wurde bei einem Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet, seitens des Arbeitgebers der Eltern die Zahlung von Kindergeld gestrichen, weil das Kind voraussichtlich mehr verdienen würde. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass dem nicht so war. Ende 2008 erreichte das Kind dann die Altersgrenze. Das Kindergeld anteilig für die Monate bis zum Erreichen der Altersgrenze wurde im Jahr 2009 nachgezahlt.
Wir haben bei der Einkommensteuererklärung für 2008 die Anlage Kind ausgefüllt mit auswärtiger Unterbringung, Einkünften, Anspruch auf Kindergeld für 2008 usw. Nur eben nicht den Erhalt einer Kindergeldzahlung, da ja in 2008 keines gezahlt wurde. Was müssen wir nun für 2009 angeben? In der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ist das Kindergeld aufgelistet. Müssen wir die Anlage Kind erneut ausführen, obwohl wir in 2009 aufgrund der höheren Einkünfte des Kindes sowieso keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfreibetrag haben?
Vielen Dank und viele Grüße vom Huhn
wir haben folgendes Problem:
2008 wurde bei einem Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet, seitens des Arbeitgebers der Eltern die Zahlung von Kindergeld gestrichen, weil das Kind voraussichtlich mehr verdienen würde. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass dem nicht so war. Ende 2008 erreichte das Kind dann die Altersgrenze. Das Kindergeld anteilig für die Monate bis zum Erreichen der Altersgrenze wurde im Jahr 2009 nachgezahlt.
Wir haben bei der Einkommensteuererklärung für 2008 die Anlage Kind ausgefüllt mit auswärtiger Unterbringung, Einkünften, Anspruch auf Kindergeld für 2008 usw. Nur eben nicht den Erhalt einer Kindergeldzahlung, da ja in 2008 keines gezahlt wurde. Was müssen wir nun für 2009 angeben? In der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ist das Kindergeld aufgelistet. Müssen wir die Anlage Kind erneut ausführen, obwohl wir in 2009 aufgrund der höheren Einkünfte des Kindes sowieso keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfreibetrag haben?
Vielen Dank und viele Grüße vom Huhn
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