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    Bescheid erhalten - eigenen Fehler bemerkt - ?

    Guten Morgen,

    bin Newbie hier und möchte mich mit einem Problem an die Community wenden.

    Habe heute die Bescheiddaten unserer Einkommenssteuererklärung (IV/IV) von 23.02.2010 abholen können. Hierbei hatte ich 1620 EUR als Weiterbildungskosten meiner Frau geltend machen wollen (jetziger Beruf: Kinderpflegerin - ausgeübt in 2009; Weiterbildung zur Erzieherin ab Feb. 2009). Habe diese Kosten allerdings dummerweise im Hauptvordruck in Zeile 46 eingetragen - Belege dazu natürlich beigefügt.
    Von den 1620 EUR wurde vom FA kein Cent erstattet.
    Die Beträge hätten in Anlage N eingetragen werden müssen, oder?
    Kann man im nachhinein noch etwas "retten" oder kann man die Ausgaben von 2009 in diesem Jahr evtl. geltend machen? Oder die kompletten Ausgaben der Weiterbildung - Abschluss: Mitte 2011)?
    Oder ist uns wirklich wegen meiner Dösigkeit Geld verlorengegangen?

    Danke für Eure Mühe & Zeit!

    Volla

    #2
    AW: Bescheid erhalten - eigenen Fehler bemerkt - ?

    Der Bescheid kommt auch in Schriftform. Nach Eingang desselben haben Sie eine Einspruchsfrist von 1 Monat. Innerhalb dieser können Sie aber auch einen einfach Antrag auf Änderung stellen.

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      #3
      AW: Bescheid erhalten - eigenen Fehler bemerkt - ?

      Hallo,
      also grundsätzlich erstattet das Finanzamt ja keine Kosten.
      Allerdings kann es aufgrund der Berücksichtigung von Werbungskosten oder Sonderausgaben zu einer Erstattung von zuviel einbehaltener Lohnsteuer kommen.
      Lies dir deinen Bescheid mal durch, irgendwo müsste ein Hinweis sein, was als Werbungskosten berücksichtigt wurde oder nicht. Wenn du etwas falsch eingetragen hast, aber Belege zum Sachverhalt dabei waren, wird das eigentlich korrigiert.

      Ansonsten hast du immer noch die Möglichkeit Antrag auf Änderung wegen Nichtberücksichtigung von Kosten zu stellen oder Einspruch einzulegen innerhalb eines Monats.

      Tschüß

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        #4
        AW: Bescheid erhalten - eigenen Fehler bemerkt - ?

        Danke!

        Es heißt im Bescheid: " Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten ist bei der Ehefrau der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden."

        In Zahlen bedeutet das -920 EUR.

        Die gleiche Summe wurde auch 2008 abgezogen - allerdings ohne dass Werbungskosten/Weiterbildungskosten geltend gemacht wurden.

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          #5
          AW: Bescheid erhalten - eigenen Fehler bemerkt - ?

          Sind auf der Anlage N der Ehefrau denn Werbungskosten vermerkt gewesen (Kontoführung o.ä., Fahrtkosten)?

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            #6
            AW: Bescheid erhalten - eigenen Fehler bemerkt - ?

            Ja, Entfernungspauschale - Zeilen 31 bis 36 - sonst nichts

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              #7
              AW: Bescheid erhalten - eigenen Fehler bemerkt - ?

              Hallo Volla,

              offensichtlich wurden die Werbungskosten doch nicht in die Anlage N 'verschoben'.
              Also Antrag auf Änderung stellen. Dies kann formlos mit zwei Zeilen oder sogar einfach per Telefon geschehen, da die Belege ja eingereicht wurden. Erst wenn bis zum Ende der Einspruchsfrist keine korrigierter Bescheid bei dir eingetroffen ist, würde ich nochmals beweisbar Einspruch einlegen.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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