Guten Morgen,
bin Newbie hier und möchte mich mit einem Problem an die Community wenden.
Habe heute die Bescheiddaten unserer Einkommenssteuererklärung (IV/IV) von 23.02.2010 abholen können. Hierbei hatte ich 1620 EUR als Weiterbildungskosten meiner Frau geltend machen wollen (jetziger Beruf: Kinderpflegerin - ausgeübt in 2009; Weiterbildung zur Erzieherin ab Feb. 2009). Habe diese Kosten allerdings dummerweise im Hauptvordruck in Zeile 46 eingetragen - Belege dazu natürlich beigefügt.
Von den 1620 EUR wurde vom FA kein Cent erstattet.
Die Beträge hätten in Anlage N eingetragen werden müssen, oder?
Kann man im nachhinein noch etwas "retten" oder kann man die Ausgaben von 2009 in diesem Jahr evtl. geltend machen? Oder die kompletten Ausgaben der Weiterbildung - Abschluss: Mitte 2011)?
Oder ist uns wirklich wegen meiner Dösigkeit Geld verlorengegangen?
Danke für Eure Mühe & Zeit!
Volla
bin Newbie hier und möchte mich mit einem Problem an die Community wenden.
Habe heute die Bescheiddaten unserer Einkommenssteuererklärung (IV/IV) von 23.02.2010 abholen können. Hierbei hatte ich 1620 EUR als Weiterbildungskosten meiner Frau geltend machen wollen (jetziger Beruf: Kinderpflegerin - ausgeübt in 2009; Weiterbildung zur Erzieherin ab Feb. 2009). Habe diese Kosten allerdings dummerweise im Hauptvordruck in Zeile 46 eingetragen - Belege dazu natürlich beigefügt.
Von den 1620 EUR wurde vom FA kein Cent erstattet.
Die Beträge hätten in Anlage N eingetragen werden müssen, oder?
Kann man im nachhinein noch etwas "retten" oder kann man die Ausgaben von 2009 in diesem Jahr evtl. geltend machen? Oder die kompletten Ausgaben der Weiterbildung - Abschluss: Mitte 2011)?
Oder ist uns wirklich wegen meiner Dösigkeit Geld verlorengegangen?
Danke für Eure Mühe & Zeit!
Volla
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