hallo,
meine frau und ich leben seit mai 2015 getrennt.
d. h. ich habe seit diesem zeitpunkt einen zweiten wohnsitz (in der gleichen stadt), indem ich wohne und in regelmäßigen abständen auch unsere beiden kinder.
die zweitwohnung war nötig, da das reihenhaus für 4 personen zu klein wurde, und ich zuhause auch freiberuflich tätig bin.
für 2015 konnte ich ohne probleme die ekst in elster ausfüllen.
für 2016 bekommen ich jetzt bei der plausibilitätsprüfung den hinweis, das bei dauernd getrennt lebenden ehepaaren eine gemeinsame veranlagung nicht möglich ist.
bleibt da nur der gang zum finanzamt oder kann ich das irgendwo im steuerformular eingeben?
schon mal danke für konstruktive antworten.
meine frau und ich leben seit mai 2015 getrennt.
d. h. ich habe seit diesem zeitpunkt einen zweiten wohnsitz (in der gleichen stadt), indem ich wohne und in regelmäßigen abständen auch unsere beiden kinder.
die zweitwohnung war nötig, da das reihenhaus für 4 personen zu klein wurde, und ich zuhause auch freiberuflich tätig bin.
für 2015 konnte ich ohne probleme die ekst in elster ausfüllen.
für 2016 bekommen ich jetzt bei der plausibilitätsprüfung den hinweis, das bei dauernd getrennt lebenden ehepaaren eine gemeinsame veranlagung nicht möglich ist.
bleibt da nur der gang zum finanzamt oder kann ich das irgendwo im steuerformular eingeben?
schon mal danke für konstruktive antworten.
Kommentar