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getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

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    getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

    hallo,

    meine frau und ich leben seit mai 2015 getrennt.
    d. h. ich habe seit diesem zeitpunkt einen zweiten wohnsitz (in der gleichen stadt), indem ich wohne und in regelmäßigen abständen auch unsere beiden kinder.
    die zweitwohnung war nötig, da das reihenhaus für 4 personen zu klein wurde, und ich zuhause auch freiberuflich tätig bin.
    für 2015 konnte ich ohne probleme die ekst in elster ausfüllen.
    für 2016 bekommen ich jetzt bei der plausibilitätsprüfung den hinweis, das bei dauernd getrennt lebenden ehepaaren eine gemeinsame veranlagung nicht möglich ist.
    bleibt da nur der gang zum finanzamt oder kann ich das irgendwo im steuerformular eingeben?
    schon mal danke für konstruktive antworten.

    #2
    AW: getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

    Zitat von J_55 Beitrag anzeigen
    hallo,

    meine frau und ich leben seit mai 2015 getrennt.
    d. h. ich habe seit diesem zeitpunkt einen zweiten wohnsitz (in der gleichen stadt), indem ich wohne und in regelmäßigen abständen auch unsere beiden kinder.
    die zweitwohnung war nötig, da das reihenhaus für 4 personen zu klein wurde, und ich zuhause auch freiberuflich tätig bin.
    für 2015 konnte ich ohne probleme die ekst in elster ausfüllen.
    für 2016 bekommen ich jetzt bei der plausibilitätsprüfung den hinweis, das bei dauernd getrennt lebenden ehepaaren eine gemeinsame veranlagung nicht möglich ist.
    bleibt da nur der gang zum finanzamt oder kann ich das irgendwo im steuerformular eingeben?
    schon mal danke für konstruktive antworten.
    Hallo,

    du darfst im Hauptvordruck keine Angaben zur Ehefrau machen, d.h. Zeilen 16 mit 23 bleiben leer.
    Eventuell Anlage N, AV, KAP für Ehefrau entfernen.
    Bei den Anlagen Kind Füllst du in Zeile 10 NUR Feld 02 aus.
    Feld 03 Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau bleibt leer.
    Anspruch Kindergeld nur halben Betrag eingeben.
    Dann Zeile 11 - Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen - gibst du die Daten deiner Frau ein.
    im Hauptvordruck Zeile 15 das Datum getrennt lebend seit

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

      hallo FIGUL,
      danke für deine rasche antwort.
      du meinst damit, dass wir eine getrennte steuererklärung abgeben müssen?
      da habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.
      wir wollen ja gemeinsam veranlagt werden, obwohl wir getrennt leben/wohnen.
      in 2015 war das kein problem. jetzt bekomme ich bei der plausibiltätsprüfung den "fehlerhinweis", dass dies bei dauernd getrennt lebenden nicht geht.
      gibt es da eine möglichkeit im elsterformular zu erklären?
      grüße J_55

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        #4
        AW: getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

        Das müsst Ihr jetzt selber wissen, ob Ihr rechtlich gesehen getrennt lebend seid.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Ehesch...oraussetzungen

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          #5
          AW: getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

          Zitat von J_55 Beitrag anzeigen
          hallo FIGUL,
          danke für deine rasche antwort.
          du meinst damit, dass wir eine getrennte steuererklärung abgeben müssen?
          da habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.
          wir wollen ja gemeinsam veranlagt werden, obwohl wir getrennt leben/wohnen.
          in 2015 war das kein problem. jetzt bekomme ich bei der plausibiltätsprüfung den "fehlerhinweis", dass dies bei dauernd getrennt lebenden nicht geht.
          gibt es da eine möglichkeit im elsterformular zu erklären?
          grüße J_55
          Hallo,

          im Jahr der Trennung kannst du eine gemeinsame erklärung abgeben. Bei dir für 2015
          Für 2016 ist dies nicht mehr möglich.
          Die Steuererklärung ist kein Wunschkonzert
          Mehr dazu zBsp.
          https://www.steuerklassen.com/lohnst...ende-personen/

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

            Im Steuerjahr 2016 habt ihr vom 1.1. bis 31.12. dauernd getrennt gelebt.
            Somit ist keine Zusammenveranlagung mehr möglich.
            Das zu versteuerndes Einkommen wird mit der Grundtabelle abgerechnet.

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              #7
              AW: getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

              herzlichen dank für eure infos.
              grüße J_55

              Kommentar


                #8
                AW: getrennt lebend, gemeinsame Veranlagung

                d. h. ich habe seit diesem zeitpunkt einen zweiten wohnsitz (in der gleichen stadt), indem ich wohne und in regelmäßigen abständen auch unsere beiden kinder.
                die zweitwohnung war nötig, da das reihenhaus für 4 personen zu klein wurde, und ich zuhause auch freiberuflich tätig bin.
                Liest sich eher wie getrennt wohnend als getrennt lebend! Aber das müsst ihr selbst beurteilen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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