Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Anlage V.
In meiner Hausgeldabrechnung ist bei der Darstellung meines Anteils an der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage eine Position "Sonderzuführung Stellplatz-Vermietung" angegeben. Diese resultiert aus der Vermietung eines PKW-Stellplatzes, der sich im Gemeinschaftseigentum befindet (Mieteinnahmen der WEG).
Muss dieser Zufluss zur Instandhaltungsrücklage steuerlich als Einnahme berücksichtigt werden? Wenn ja, wo trage ich den Betrag in der Anlage V ein. Zeile 16?
Vielen Dank für Eure Anworten.
Ich habe eine Frage zur Anlage V.
In meiner Hausgeldabrechnung ist bei der Darstellung meines Anteils an der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage eine Position "Sonderzuführung Stellplatz-Vermietung" angegeben. Diese resultiert aus der Vermietung eines PKW-Stellplatzes, der sich im Gemeinschaftseigentum befindet (Mieteinnahmen der WEG).
Muss dieser Zufluss zur Instandhaltungsrücklage steuerlich als Einnahme berücksichtigt werden? Wenn ja, wo trage ich den Betrag in der Anlage V ein. Zeile 16?
Vielen Dank für Eure Anworten.
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