Inwiefern muss ich diese Fahrten und die Zahlung (welche auf meiner Lohnsteuerkarte auftaucht) in Zeile 52-57 angeben?
Beim Verpflegungsmehraufwand zur Auswärtstätigkeit müssen nur die Tage angegeben werden, bei denen die Abwesenheit über 8 Stunden lag.
Einen Kommentar schreiben: