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Anlage Kind nur ein Elternteil sorgeberechtigt, aber zusammenlebend

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    Anlage Kind nur ein Elternteil sorgeberechtigt, aber zusammenlebend

    Hallo!

    Ich habe in Bezug auf die Anlage Kind folgendes Problem:

    Ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einem Haushalt, allerdings ist dieser nicht personensorgeberechtigt. Ist also eine Angabe des "Vaters" in meiner Steuererklärung überhaupt notwendig? Gelte ich somit insgesamt als alleinerziehend? Ist mein Lebensgefährte in den Zeilen 47, 48 und 49 anzugeben?


    Im Vorraus herzlichen Dank für eine Antwort!

    lostinspace0815

    #2
    AW: Anlage Kind nur ein Elternteil sorgeberechtigt, aber zusammenlebend

    Hallo,

    die geforderten und entsprechenden Eintragungen in der Anlage Kind sind doch eindeutig

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage Kind nur ein Elternteil sorgeberechtigt, aber zusammenlebend

      Ein Kindesvater MIT oder OHNE Sorgeberechtigung ist nach wie vor ein Kindesvater, es wird der Vater laut Biologie-Unterricht abgefragt, egal ob der Dein Lebensgefährte ist oder am anderen Ende der Welt wohnt. ;-)

      Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist auch schon deswegen nicht, da ja ein weiterer Volljähriger mit Dir in Haushaltsgemeinschaft lebt. Also brauchst Du dir darüber auch keine Gedanken zu machen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage Kind nur ein Elternteil sorgeberechtigt, aber zusammenlebend

        Naja, wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, ist er offiziell eben nicht der Kindsvater. Insofern fragte ich mich eben, ob er dann in meiner Steuererklärung relevant ist.

        Aber danke jedenfalls für die Hinweise bis hierher.

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          #5
          AW: Anlage Kind nur ein Elternteil sorgeberechtigt, aber zusammenlebend

          Ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einem Haushalt, ...
          Naja, wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, ist er offiziell eben nicht der Kindsvater.
          Verstehen müssen wir das aber nicht. In Zeile 11 wird nach dem Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen gefragt.

          Wenn keines besteht, kann man auch keines angeben. Dann darf man aber hier auch nicht schreiben: Ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einem Haushalt, ...
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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