Hallo!
Ich habe in Bezug auf die Anlage Kind folgendes Problem:
Ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einem Haushalt, allerdings ist dieser nicht personensorgeberechtigt. Ist also eine Angabe des "Vaters" in meiner Steuererklärung überhaupt notwendig? Gelte ich somit insgesamt als alleinerziehend? Ist mein Lebensgefährte in den Zeilen 47, 48 und 49 anzugeben?
Im Vorraus herzlichen Dank für eine Antwort!
lostinspace0815
Ich habe in Bezug auf die Anlage Kind folgendes Problem:
Ich lebe mit dem Vater meines Kindes in einem Haushalt, allerdings ist dieser nicht personensorgeberechtigt. Ist also eine Angabe des "Vaters" in meiner Steuererklärung überhaupt notwendig? Gelte ich somit insgesamt als alleinerziehend? Ist mein Lebensgefährte in den Zeilen 47, 48 und 49 anzugeben?
Im Vorraus herzlichen Dank für eine Antwort!
lostinspace0815
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