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Anlage V - Werbungskosten

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    Anlage V - Werbungskosten

    Hallo,

    ich habe eine Einliegerwohnung in meinem Haus vermietet.
    In der Anlage V kann ich 45% der Werbungskosten geltend machen.
    Jetzt habe ich eine neue Heizung einbauen lassen.
    Kann ich von diesen Lohnkosten 55% als Handwerkerleistungen angeben?

    #2
    AW: Anlage V - Werbungskosten

    Grundsätzlich ja. Das wäre aber auch so, wenn Du die Steuererklärung auf Papier machen würdest.

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