Hallo,
ich habe eine Einliegerwohnung in meinem Haus vermietet.
In der Anlage V kann ich 45% der Werbungskosten geltend machen.
Jetzt habe ich eine neue Heizung einbauen lassen.
Kann ich von diesen Lohnkosten 55% als Handwerkerleistungen angeben?
ich habe eine Einliegerwohnung in meinem Haus vermietet.
In der Anlage V kann ich 45% der Werbungskosten geltend machen.
Jetzt habe ich eine neue Heizung einbauen lassen.
Kann ich von diesen Lohnkosten 55% als Handwerkerleistungen angeben?
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