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    #16
    AW: Steuerbescheid ausdrucken

    Der allein verbindliche schriftliche Steuerbescheid unterscheidet sich nach meiner Erfahrung zumindest bei der Abrechnung immer noch von dem übermittelten Steuerbescheid, auch fehlen dort manchmal bestimmte Erläuterungen!
    Zusätzlich des Titels "Bescheiddaten" und einem Kopfblatt mit Hinweisen, ist bei mir alles dargestellt, sogar die Erläuterungen.

    Ob ich den schriftlichen Steuerbescheid jetzt kopiere oder die unverbindliche Bescheiddatenabholung ausdrucke, das ist doch sehr wohl ein Unterschied.
    Das ja, aber wer keinen Scanner oder Kopierer hat, kann sich bei entspr. Akzeptanz so behelfen.
    Sogar das PDF als Attachment versenden.

    Maßgeblich ist nun mal allein der schriftliche Steuerbescheid!
    Dem hat und wird auch niemand widerspr(o)(e)chen.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 03.10.2017, 00:39.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #17
      AW: Steuerbescheid ausdrucken

      Zusätzlich des Titels "Bescheiddaten" und einem Kopfblatt mit Hinweisen, ist bei mir alles dargestellt, sogar die Erläuterungen.
      Das ist schon möglich, wobei aber das Kopfblatt das Ganze schon ziemlich entwertet, nachdem dort ja u. a. steht:

      Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung!

      Ohne das Kopfblatt umfasst die Bescheiddatendarstellung bei mir 3 Seiten, mein Originalbescheid ist aber 8 Seiten lang.

      Bei der Version 18.5 von ElsterFormular gab es einen durchaus beachtlichen Fehler bei der Bescheiddatendarstellung.

      Das spricht alles eher gegen die Verwendung der Bescheiddatendarstellung als Ersatz für den Originalbescheid.

      Wer keinen eigenen Kopierer oder Scanner hat, muss momentan eben noch in einen Copy-Shop gehen, die gibt es ja vereinzelt noch.

      Es wird ja nicht so unmodern bleiben, wie es derzeit ist:

      Zukünftig dürfen Steuerbescheide mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch elektronisch zugestellt werden, bzw. der Steuerpflichtige kann sie nach einer Mailbenachrichtigung abrufen.
      Die Umsetzung dauert eben noch ein wenig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: Steuerbescheid ausdrucken

        Hallo,

        da wird ein NICHTS aufgebauscht zum Riesenproblem.
        Einfach kopieren (lassen) fertig.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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