AW: Steuerbescheid ausdrucken
Zusätzlich des Titels "Bescheiddaten" und einem Kopfblatt mit Hinweisen, ist bei mir alles dargestellt, sogar die Erläuterungen.
Das ja, aber wer keinen Scanner oder Kopierer hat, kann sich bei entspr. Akzeptanz so behelfen.
Sogar das PDF als Attachment versenden.
Dem hat und wird auch niemand widerspr(o)(e)chen.
Der allein verbindliche schriftliche Steuerbescheid unterscheidet sich nach meiner Erfahrung zumindest bei der Abrechnung immer noch von dem übermittelten Steuerbescheid, auch fehlen dort manchmal bestimmte Erläuterungen!
Ob ich den schriftlichen Steuerbescheid jetzt kopiere oder die unverbindliche Bescheiddatenabholung ausdrucke, das ist doch sehr wohl ein Unterschied.
Sogar das PDF als Attachment versenden.
Maßgeblich ist nun mal allein der schriftliche Steuerbescheid!
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