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Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

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    Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

    Hallo,
    ich habe ein Poblem mit der "Anlage AV" (Riester) und den "Angaben zu Kindern".
    Mir ist nicht eindeutig klar, wo ich was für meine Steuererklärung und die für meine Frau eintragen muss.

    Meine Daten:
    Ich bin mit meiner Frau seit 2012 Jahren verheiratet und dauernd zusammenlebend.
    Wir haben zwei Kinder 2005 und 2012.
    Wir geben jeder eine Steuererklärung als Einzelveranlagung ab.
    Wir "riestern" beide, haben somit also jeweils eine Anlage AV.
    Das Kindergeld wird an uns beide überwiesen. In der Anlage "Kind" habe ich das Kindergeld jeweils hälftehälfte auf uns beide aufgeteilt.

    Wem wird nun die Kinderzulage gutschrieben? Mir oder meiner Frau? Beiden? und wo muss ich das eintragen (Felder 20,21,22,23)?
    Testweise habe ich was in Feld 20 oder 21 eintragen, bekomme dann bei der Plausibiltaetspruefung eine Fehlermeldung: "Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar
    oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern."

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

    Wem wird nun die Kinderzulage gutschrieben? Mir oder meiner Frau?
    Grundsätzlich der Ehefau und bei der trägt man üblicherweise auch die Kinder ein. Eine Aufteilung des Kindergeldanspruchs wie bei der Anlage Kind erfolgt nicht.

    Ich weiß nicht, ob ihr beide Arbeitnehmer und damit unmittelbar begünstigt seid, aber das muss man in Zeile 9 dann auch ankreuzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

      Hallo AndreS,

      wenn jeder einen eigenen Riestervertrag hat und einzahlt ist jeder unmittelbar begünstigt.

      Grundsätzlich kann nur einer die Kinderzulage erhalten, egal wer das Kindergeld erhält.
      Normalerweise werden wenn nicht anders beantragt im Riestervertrag die Kinder der Mutter zugeordnet.
      Das sollte doch eindeutig aus eurer jährlichen Riesterbescheinigung hervorgehen.


      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

        wenn jeder einen eigenen Riestervertrag hat und einzahlt ist jeder unmittelbar begünstigt.
        Das stimmt so leider nicht! Meine Frau hatte immer einen eigenen Riestervertrag, den sie selbst bespart hat, dennoch war sie nur mittelbar begünstigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

          Hallo,

          aus dem abgeschlossenem jeweiligen Vertrag sollte ja hervorgehen, ob eine mittelbare oder unmittelbare Begünstigung besteht.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            aus dem abgeschlossenem jeweiligen Vertrag sollte ja hervorgehen, ob eine mittelbare oder unmittelbare Begünstigung besteht.
            Nein, das muss man schon selber wissen. Dem Anbieter interessiert, ob und wie man begünstigt ist, nur insoweit, als er den (Dauer-)Zulagenantrag entgegen nimmt und an die Zulagenstelle weiter reicht, und er sich merkt, ob der Vertrag jemals gefördert wurde, weil die Rente in der Auszahlungsphase dann voll steuerpflichtig ist.

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              #7
              AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo AndreS,


              Normalerweise werden wenn nicht anders beantragt im Riestervertrag die Kinder der Mutter zugeordnet.
              Das sollte doch eindeutig aus eurer jährlichen Riesterbescheinigung hervorgehen.


              Tschüß
              nochmal zurück zu meinem Problem. In dem Riestervertrag meiner Frau werden die Kinder meiner Frau zugeorndet. Welche Felder muss ich dann in der Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern ausfüllen?
              Bei mir:
              Gar nichts = keine Fehlermeldungen
              Feld 20 1und1 Kind = Fehlermedlung bei der Plausibiltaetspruefung
              Feld 21 1und1 Kind = keine Fehlermeldungen
              Feld 22 1und1 Kind = keine Fehlermeldungen
              Feld 23 1und1 Kind = Fehler im Prüfungsmodus: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau/Lebenspartner(in) B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.

              und welche dann bei ihr?
              Und in der Anlage Kind trage ich bei ihr das volle Kindergeld und bei mir eine "0" ein?

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                #8
                AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

                Zitat von AndreS. Beitrag anzeigen
                Und in der Anlage Kind trage ich bei ihr das volle Kindergeld und bei mir eine "0" ein?
                Auf gar keinen Fall. Zum Rest später mehr.

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                  #9
                  AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

                  Und in der Anlage Kind trage ich bei ihr das volle Kindergeld und bei mir eine "0" ein?
                  Das sicher nicht! Die hälftige Aufteilung des Kindergeldanspruchs in der Anlage Kind ist bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten schon richtig.

                  Was die Anlage AV angeht, kommt bei dir zu Kindern normalerweise überhaupt nichts rein (Siehe die Überschrift zu diesem Abschnitt!) und bei deiner Frau ist die Zahl der Kinder in Zeile 20 einzutragen,
                  es sei denn, ihr wolltet den Anspruch auf Kinderzulage auf dich übertragen, was aber nicht üblich ist, wenn beide Elternteile einen Riestervertrag haben.

                  In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular steht hierzu folgendes:

                  Bei leiblichen Eltern ... steht die Kinderzulage – unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist – der Mutter zu.
                  Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden. Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, dann tragen Sie bitte in der Zeile 21 die Anzahl der Kinder ein, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten ist die Eintragung nur in der Einkommensteuererklärung des Vaters vorzunehmen.
                  ...
                  Die Übertragung ist im Antrag auf Altersvorsorgezulage und in der Anlage AV identisch vorzunehmen.

                  Die Zeilen 22 und 23 sind für euren Fall nicht einschlägig!

                  Vielleicht wäre ja eine Zusammenveranlagung weniger fehleranfällig?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage AV - 3 - Angaben zu Kindern

                    Danke an alle. Jetzt hab ich es kapiert.

                    Beste Grüße

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