Liebe Foristi,
lt. BMBF-Rundschreiben zu §35a ist die Feuerstättenschau als Handwerkerleistung absetzbar. In meiner NK-Abrechnung taucht neben Schornsteinfeger auch noch Emissionsmessung auf - kann ich das dann ebenso absetzen. Nach Rand-Nr 20 des Erlasses gilt ja: "Die Erhebung des unter Umständen mangelfreien Istzustands, z. B. die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage, ist ebenso eine Handwerkerleistung".
LG
Egmont
lt. BMBF-Rundschreiben zu §35a ist die Feuerstättenschau als Handwerkerleistung absetzbar. In meiner NK-Abrechnung taucht neben Schornsteinfeger auch noch Emissionsmessung auf - kann ich das dann ebenso absetzen. Nach Rand-Nr 20 des Erlasses gilt ja: "Die Erhebung des unter Umständen mangelfreien Istzustands, z. B. die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage, ist ebenso eine Handwerkerleistung".
LG
Egmont
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