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Bin ich zu blöd oder kann man in KAP tatsächlich jeweils nur saldierte Erträge etc angeben? Falls ja: Gibt es irgendwo eine Excel-Datei, mit der man die Werte bestimmen kann?
LG
Egmont
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ah, danke Charlie. Ich nutze auch ElsterFormular, aber da kriege in Zeile 7, 8... nur eine Zahl rein. Sonst wird einem darunter doch angeboten, mit Hinzufügen das Feld zu duplizieren, das ist da aber nicht. Wie geht es sonst?
LG
Egmont
Die Steuerbescheinigungen der Banken kann man erst ab 2016 abtippen. Darum habe ich bis 2015 eine Excel-Tabelle verwendet.
Ich füge allerdings ein Anlage KAP auch nur dann bei, wenn das Sinn macht, weil z. B. der Sparerpauschbetrag nicht ganz richtig verteilt wurde.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Der Taschenrechner wird es nicht richten, da man die KAP-Eintragungen ja m.E. dem Finanzamt gegenüber nachvollziehbar machen mussen.
Daher die Frage nach der Tabelle.
LG
Egmont
Solange die eingetragenen Werte in sich plausibel sind (Kapitalerträge, verbrauchter Sparerfreibetrag, anrechenbare Steuer) wird sich beim FA kein Mensch deine Tabelle ankucken. Von daher würde der Taschenrechner reichen. Und nachvollziehbar für das FA wird es durch Vorlage der Steuerbescheinigungen... beim FA gibt es nämlich auch Taschenrechner *g*
Schöner ist es natürlich für alle Beteiligten mit einer Tabelle in der man nur noch die einzelnen Bescheinigungen abhaken braucht. Ein MUSS ist das aber nicht.
Auch gehört die Tabelle nicht zu den eingereichten Pflichtbelegen. Und bei den meisten Leuten, die die Anlage KAP einreichen, war sie sowieso unnötig, da meist keine Verpflichtung dazu und weil die Günstigerprüfung meist zu keinem besseren Ergebnis führt oder weil die Kapitaleinkünfte, also Erträge abzüglich Sparerpauschbetrag, 0 € betragen und keine Abgeltungssteuer einbehalten worden ist.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Jeder, wie er lustig ist... für 2015 muss man halt die KAP-Eintragungen selbst saldieren, ich wünsche mir dazu ein Tool.
NB: Ich habe festgetellt, dass in dem o.a. alten Excel-Sheet die zeilen-Nrn nicht mehr stimmen, daher nutze ichn un ElsterFormular 2106, um die Werte zu bestimmen. Denke, das stimmt von der Berechnung und den Feldern her mit 2015 überein - oder hat sich da was geändert?
LG
Egmont
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