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Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

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    Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

    Guten Abend,

    kurz zur Situation:
    Ich habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen, danach bis Ende August gearbeitet und im September ein Erststudium angefangen. (Ja, bin mit dem Ausgleich spät dran.)

    Soweit ich gelesen habe kann ich jetzt, da das Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung erfolgt, die "Studiengebühren" (Semesterbeitrag) und die Fahrtkosten zur Universität absetzen.

    Ist das soweit korrekt? Wo trägt man das am besten ein?
    Es gibt unter Anlage N unter Ziffer 43 einen Eintrag für "Werbungskosten Fortbildungskosten". Da würden dann wohl die Semesterbeiträge eintragen?

    Würde super, falls da jemand Tips hätte.

    Schöne Grüße
    Zuletzt geändert von Raindeer; 27.12.2017, 19:59.

    #2
    AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

    Das passt schon! Für die Entfernungspauschale und für Arbeitsmittel gibt es in der Anlage N eigene Zeilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

      Hallo,

      >>>Ich habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen, danach bis Ende August gearbeitet

      Und die Kosten für das Studium waren wirklich höher als der Lohn der ersten 8 Monate? (Ausbildungsvergütung zählt natürlich auch als Lohn)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

        Und die Kosten für das Studium waren wirklich höher als der Lohn der ersten 8 Monate? (Ausbildungsvergütung zählt natürlich auch als Lohn)
        Er hat doch nicht behauptet, dass er einen Verlustvortrag anstrebt! Er will doch nur die Werbungskosten aus seiner Zweitausbildung steuerlich geltend machen.

        Wenn er im gesamten Jahr über 1.000,00 € kommt, macht das doch auch Sinn!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          >>>Ich habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen, danach bis Ende August gearbeitet

          Und die Kosten für das Studium waren wirklich höher als der Lohn der ersten 8 Monate? (Ausbildungsvergütung zählt natürlich auch als Lohn)

          Stefan
          Hallo,

          die müssen doch nicht höher sein.
          Die WK erhöhen sich durch die Fortbildungskosten. Natürlich nur interessant wenn die 1000.-Marke geknackt wird

          Gruß FIGUL

          - - - Aktualisiert - - -

          Hallo,

          oh, Charlie24 war schneller

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

            Danke für die Antworten.
            In Anlage N habe ich als Zeitraum jetzt den des Arbeitsverhältnisses angegeben. (Also Januar bis Ende August.)
            Bei Ziffer 31 und 35 habe ich bereits die Entfernung zur Arbeitsstätte eingetragen.

            Also die Studiengebühren und die Fahrkosten würde ich bei Ziffer 43 der Anlage N eintragen.

            "Bis einschließlich 2013 konnten Studenten ihre Fahrtkosten wie Dienstreisen absetzen. Das heißt, 30 Cent pro Kilometer wurden als Ausgaben für den Hin- und den Rückweg berücksichtigt."
            Da es um das Jahr 2013 geht, müsste ich sie also die doppelte Strecke eintragen können.

            Edit:
            Ja, die Werbungskostenpauschale überschreite ich bereits durch die Fahrtkosten während des Arbeitsverhältnisses. Die Studiengebühren und die Fahrtkosten zur Universität wollte ich jetzt zuzüglich angeben.
            Zuletzt geändert von Raindeer; 27.12.2017, 20:28.

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              #7
              AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

              Zitat von Raindeer Beitrag anzeigen
              Danke für die Antworten.
              In Anlage N habe ich als Zeitraum jetzt den des Arbeitsverhältnisses angegeben. (Also Januar bis Ende August.)
              Bei Ziffer 31 und 35 habe ich bereits die Entfernung zur Arbeitsstätte eingetragen.

              Also die Studiengebühren und die Fahrkosten würde ich bei Ziffer 43 der Anlage N eintragen.

              "Bis einschließlich 2013 konnten Studenten ihre Fahrtkosten wie Dienstreisen absetzen. Das heißt, 30 Cent pro Kilometer wurden als Ausgaben für den Hin- und den Rückweg berücksichtigt."
              Da es um das Jahr 2013 geht, müsste ich sie also die doppelte Strecke eintragen können.

              Edit:
              Ja, die Werbungskostenpauschale überschreite ich bereits durch die Fahrtkosten während des Arbeitsverhältnisses. Die Studiengebühren und die Fahrtkosten zur Universität wollte ich jetzt zuzüglich angeben.
              Hallo

              alles grün. Die Strecke ist zwar nicht doppelt :-) ,aber gefahrene Kilometer sind 2013 relevant

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo

                alles grün. Die Strecke ist zwar nicht doppelt :-) ,aber gefahrene Kilometer sind 2013 relevant

                Gruß FIGUL
                Die könnte man wahrscheinlich für 2013 unter Auswärtstätigkeit erklären. Ich habe aber jetzt nicht nachgesehen! Passt sicher auch als eigener Eintrag unter Fortbildungskosten.

                Viel Zeit ist für 2013 ja nicht mehr!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium nach abgeschlossener Ausbildung

                  Hallo,

                  >>>Er hat doch nicht behauptet, dass er einen Verlustvortrag anstrebt!

                  Bei Ausbildung bis Mitte des Jahres und dann vielleicht zwei Monate Gesellenlohn bin ich einfach davon ausgegangen, dass der Grundfreibetrag* nicht übertroffen wurde (kann natürlich falsch sein).

                  *das waren damals so ca. 8500 Euro plus 1000 Euro Werbungskostenpauschale plus ca. 1500 Euro Sonderausgaben, summa summarum ca. 11000 Euro


                  Zu Fahrtkosten bis 2013: Ja, da galten noch die doppelten Kilometer (hin und zurück). Wo man das einträgt ist egal (Werbungskosten sind Werbungskosten), ich würde Fortbildungskosten nehmen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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