Guten Abend,
kurz zur Situation:
Ich habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen, danach bis Ende August gearbeitet und im September ein Erststudium angefangen. (Ja, bin mit dem Ausgleich spät dran.)
Soweit ich gelesen habe kann ich jetzt, da das Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung erfolgt, die "Studiengebühren" (Semesterbeitrag) und die Fahrtkosten zur Universität absetzen.
Ist das soweit korrekt? Wo trägt man das am besten ein?
Es gibt unter Anlage N unter Ziffer 43 einen Eintrag für "Werbungskosten Fortbildungskosten". Da würden dann wohl die Semesterbeiträge eintragen?
Würde super, falls da jemand Tips hätte.
Schöne Grüße
kurz zur Situation:
Ich habe im Januar 2013 meine Berufsausbildung abgeschlossen, danach bis Ende August gearbeitet und im September ein Erststudium angefangen. (Ja, bin mit dem Ausgleich spät dran.)
Soweit ich gelesen habe kann ich jetzt, da das Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung erfolgt, die "Studiengebühren" (Semesterbeitrag) und die Fahrtkosten zur Universität absetzen.
Ist das soweit korrekt? Wo trägt man das am besten ein?
Es gibt unter Anlage N unter Ziffer 43 einen Eintrag für "Werbungskosten Fortbildungskosten". Da würden dann wohl die Semesterbeiträge eintragen?
Würde super, falls da jemand Tips hätte.
Schöne Grüße
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