Hallo,
entsprechend der Einkommenshöhe wären Kinderfreibeträge (beide volljährig, jedoch keine abgeschlossene Berufsausbildung) zu berücksichtigen. Beide Portale, sowohl Elster Formular als auch Elster online berücksichtigen diese nicht bei der Berechnung der zu zahlenden LSt. Woran kann das liegen?
Vielen Dank
mfg
Valentina
entsprechend der Einkommenshöhe wären Kinderfreibeträge (beide volljährig, jedoch keine abgeschlossene Berufsausbildung) zu berücksichtigen. Beide Portale, sowohl Elster Formular als auch Elster online berücksichtigen diese nicht bei der Berechnung der zu zahlenden LSt. Woran kann das liegen?
Vielen Dank
mfg
Valentina
Kommentar