Hallo liebes Forum,
ich arbeite freiberuflich als Tagesmutter und mache meine Gewinnermittlung durch EÜR. Nun möchte ich mir demnächst ein Auto kaufen, welches zu 50% beruflich genutzt werden wird. Wie gehe ich nun damit bei der EÜR um? Wo wird das eingetragen?
Die Frage, die damit verknüpft ist: Wenn ich nun Geld (Gewinn) aus dem vorangegangenen Jahr für den Autokauf verwende, mindert es dann als Betriebsausgabe den Gewinn des betreffenden Jahres, oder darf man das nicht verrechnen, da der Zeitpunkt des Kaufs im folgenden Jahr ist? (Autokauf 2018 aber Geld aus 2017??)
Gewissermaßen eine Betriebsausgabe in die Zukunft...
ich arbeite freiberuflich als Tagesmutter und mache meine Gewinnermittlung durch EÜR. Nun möchte ich mir demnächst ein Auto kaufen, welches zu 50% beruflich genutzt werden wird. Wie gehe ich nun damit bei der EÜR um? Wo wird das eingetragen?
Die Frage, die damit verknüpft ist: Wenn ich nun Geld (Gewinn) aus dem vorangegangenen Jahr für den Autokauf verwende, mindert es dann als Betriebsausgabe den Gewinn des betreffenden Jahres, oder darf man das nicht verrechnen, da der Zeitpunkt des Kaufs im folgenden Jahr ist? (Autokauf 2018 aber Geld aus 2017??)
Gewissermaßen eine Betriebsausgabe in die Zukunft...
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