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EÜR + Autokauf bzw. angespartes Geld

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    EÜR + Autokauf bzw. angespartes Geld

    Hallo liebes Forum,

    ich arbeite freiberuflich als Tagesmutter und mache meine Gewinnermittlung durch EÜR. Nun möchte ich mir demnächst ein Auto kaufen, welches zu 50% beruflich genutzt werden wird. Wie gehe ich nun damit bei der EÜR um? Wo wird das eingetragen?

    Die Frage, die damit verknüpft ist: Wenn ich nun Geld (Gewinn) aus dem vorangegangenen Jahr für den Autokauf verwende, mindert es dann als Betriebsausgabe den Gewinn des betreffenden Jahres, oder darf man das nicht verrechnen, da der Zeitpunkt des Kaufs im folgenden Jahr ist? (Autokauf 2018 aber Geld aus 2017??)

    Gewissermaßen eine Betriebsausgabe in die Zukunft...

    #2
    AW: EÜR + Autokauf bzw. angespartes Geld

    Zitat von Babystar Beitrag anzeigen
    Hallo liebes Forum,

    ich arbeite freiberuflich als Tagesmutter und mache meine Gewinnermittlung durch EÜR. Nun möchte ich mir demnächst ein Auto kaufen, welches zu 50% beruflich genutzt werden wird. Wie gehe ich nun damit bei der EÜR um? Wo wird das eingetragen?

    Die Frage, die damit verknüpft ist: Wenn ich nun Geld (Gewinn) aus dem vorangegangenen Jahr für den Autokauf verwende, mindert es dann als Betriebsausgabe den Gewinn des betreffenden Jahres, oder darf man das nicht verrechnen, da der Zeitpunkt des Kaufs im folgenden Jahr ist? (Autokauf 2018 aber Geld aus 2017??)

    Gewissermaßen eine Betriebsausgabe in die Zukunft...
    Hallo,

    da hilft dir der/die Steuerberater/in deines Vertrauens
    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: EÜR + Autokauf bzw. angespartes Geld

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      da hilft dir der/die Steuerberater/in deines Vertrauens
      Steuerberatung ist hier nicht erlaubt

      Gruß FIGUL

      Danke für den Hinweis, das wusste ich nicht - habe mich noch gewundert, weshalb ich dazu keine Themen finde....

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        #4
        AW: EÜR + Autokauf bzw. angespartes Geld

        Eins kann man so sagen, wenn das Auto 2018 mehr als 800 Euro netto kostet, muss es auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Woher das Geld fürs Auto kam, ist egal.

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          #5
          AW: EÜR + Autokauf bzw. angespartes Geld

          Hallo,

          in welches Jahr es gehört ist noch relativ einfach zu sagen (Abflussprinzip, und ein Auto muss ziemlich sicher abgeschrieben werden).

          Viel schwieriger ist die Frage, ob es wirklich ein betriebliches Fahrzeug ist bzw. sein soll. Und da daran so allerhand Folgeaspekte hängen (etwa: beim Verkauf des Autos ist der Erlös eine Betriebseinnahme / die private Nutzung wäre als geldwerter Vorteil zu versteuern - nur 2 Beispiele), rate auch ich zu einem Steuerberater.

          Ohne Berater solltest du das allenfalls als Privatfahrzeug machen, da ist es imho zumindest einfacher als im Betriebsvermögen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: EÜR + Autokauf bzw. angespartes Geld

            Ohne Berater solltest du das allenfalls als Privatfahrzeug machen, da ist es imho zumindest einfacher als im Betriebsvermögen.
            Das kann bzw. darf sie allerdings nicht, wenn das Fahrzeug mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, denn dann gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen! Gleich, ob mit oder ohne Steuerberater!

            Als entweder Steuerberater oder intensive Befassung mit dem Thema PKW im Betriebsvermögen und zwar am besten vor der Anschaffung!

            Es ist alles dazu im Netz zu finden, vieles versteht man aber nur, wenn gewisse steuerliche Grundkenntnisse vorhanden sind. Dazu gehören insbesondere die Themen AfA und die Versteuerung der Privatnutzung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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