AW: Rente und Steuererkläung
So war es gemeint. Die Angaben stellten die Situation dar wie es 2009 und 2010 bis jetzt war und wie es 2011 (auch optional) sein wird bzw. könnte.
Für 2009 und 2010 besteht nach der Situation demnach eine Abgabenpflicht allein schon wegen der Mieteinnahmen.
Für 2011 sähe die Situation dann so aus: Jahresrente 12000 Euro. Davon dann die Hälfte anrechnungsfrei und 6000 zu versteuern. Damit unter dem Grundfreibetrag und demnach bis hier keine Abgabepflicht. Richtig?
Mit den 3000 Miete ist es so: Das Haus ist saniert und bezahlt. Es gibt dafür keiene Abschreibungen und Zinsbelastungen mehr. Nach Sichtung der Steuererklärungen der letzten Jahre war immer ein Überschuss der Mieteinnahmen über den Werbungskosten gegeben.
Somit fielen also wegen der Rente keine Steuern an. Es gibt also nichts abzusetzen, selbst wenn man hätte. Auch höhere Werbungskosten aus Vermietung würden zu keiner Steuererstattung führen. Im Gegenteil, der Steuerpflichtige könnte nur verlieren. Wegen den Mieteinahmen, die das Einkommen von 6000 auf 9000 Euro erhöhen und über den Grundfreibetrag schieben. Und dafür wäre der Steuerpflichtige auch noch verpflichtet eine Erklärung abzugeben (Die dann wir machen müssten - bin entzückt).
Wie verhält es sich mit der gezahlten Abgeltungssteuer? Wird es hierüber sinnvoll die Mieteinnahmen beizubehalten und eine Erklärung abzugeben? Bei 9000 Euro zu versteuernden Jahreseinkünften dürfte der persönliche Steuersatz unter 25% liegen gelle?
Anmerkung an die Admins: Eure Zitierfunkion schein nicht hinzuhauen, Die Quote Befehle erscheine immer als Text.
Zitat von reckoner
Für 2009 und 2010 besteht nach der Situation demnach eine Abgabenpflicht allein schon wegen der Mieteinnahmen.
Für 2011 sähe die Situation dann so aus: Jahresrente 12000 Euro. Davon dann die Hälfte anrechnungsfrei und 6000 zu versteuern. Damit unter dem Grundfreibetrag und demnach bis hier keine Abgabepflicht. Richtig?
Mit den 3000 Miete ist es so: Das Haus ist saniert und bezahlt. Es gibt dafür keiene Abschreibungen und Zinsbelastungen mehr. Nach Sichtung der Steuererklärungen der letzten Jahre war immer ein Überschuss der Mieteinnahmen über den Werbungskosten gegeben.
Somit fielen also wegen der Rente keine Steuern an. Es gibt also nichts abzusetzen, selbst wenn man hätte. Auch höhere Werbungskosten aus Vermietung würden zu keiner Steuererstattung führen. Im Gegenteil, der Steuerpflichtige könnte nur verlieren. Wegen den Mieteinahmen, die das Einkommen von 6000 auf 9000 Euro erhöhen und über den Grundfreibetrag schieben. Und dafür wäre der Steuerpflichtige auch noch verpflichtet eine Erklärung abzugeben (Die dann wir machen müssten - bin entzückt).
Wie verhält es sich mit der gezahlten Abgeltungssteuer? Wird es hierüber sinnvoll die Mieteinnahmen beizubehalten und eine Erklärung abzugeben? Bei 9000 Euro zu versteuernden Jahreseinkünften dürfte der persönliche Steuersatz unter 25% liegen gelle?
Anmerkung an die Admins: Eure Zitierfunkion schein nicht hinzuhauen, Die Quote Befehle erscheine immer als Text.
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