Hallo
Ich will in Elster die Beiträge zur Freiwillige Krankenversicherung eingeben. Ich war in 2017 Arbeitslos ohne Leistungen.
Wenn ich in Zeile 17 diese Beiträge eingebe, Elster sagt "Fehler: Bitte geben Sie die Beiträge zu Krankenversicherungen und die Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen gemeinsam an (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).".
Dann eingebe ich '0' in Zeile 19 (ich habe keine Beiträge zur Pflegeversicherung). Trotzdem ist Berechnung nicht erfolgen:
"AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."
MfG
Ich will in Elster die Beiträge zur Freiwillige Krankenversicherung eingeben. Ich war in 2017 Arbeitslos ohne Leistungen.
Wenn ich in Zeile 17 diese Beiträge eingebe, Elster sagt "Fehler: Bitte geben Sie die Beiträge zu Krankenversicherungen und die Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen gemeinsam an (steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).".
Dann eingebe ich '0' in Zeile 19 (ich habe keine Beiträge zur Pflegeversicherung). Trotzdem ist Berechnung nicht erfolgen:
"AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."
MfG
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