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Mal wieder Anlage KAP

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    Mal wieder Anlage KAP

    Ich habe - hoffentlich - alle Beiträge zur Anlage KAP gelesen und gedacht, alles sei klar, jetzt bin ich aber doch wieder unsicher, deshalb frage ich noch einmal nach.
    Ich bin ein Fall von Zeile 5, da ich versehentlich 2009 bei einer Bank noch einen Freistellungsauftrag von 51 Euro hatte. Dort habe ich aber keine Zinsen und damit auch keinen Steuerbescheinigung erhalten. Da mir von den anderen Banken Steuern abgezogen wurden, würde ich mir hier gerne ewtas zurückholen. Dem Foum konnte ich endlich die Bedeutung der Zeilen 14 und 14 a, also mein Fall entnehmen.
    Ich wollte es mir jetzt einfach machen - da immer Zeile 7 - und habe mir nur eine Steuerbescheinigung rausgesucht von einer Bank, bei der ich ca. 230 Euro Zinsen erhalten habe, aber nur einen Freistellungsauftrag von 50 Euro hatte, die ich in Zeile 14 eingetragen habe. In Zeile 14 a habe ich dann 750 Euro eingetragen = die Summe der Freist.aufträge bei den anderen Banken. Geht das so oder muß ich statt dessen In Zeile 7 die Null Euro Zinsen und in Ziel 14 die entsprechenden 50 Euro für diese Bank eintragen. Nur wie erkennt das FA dann, daß ich ja mehr Zinsen abgeführt habe?. Dann müßte ich ja doch wieder alles zusammenrechnen??
    Dann noch einen Frage. Ich habe zwischendurch mal die Plausibilitätsrechnung für den obigen Fall (230 Euro Zinsen) und alternativ für eine andere Zinsbescheinigung mit über 3000 Euro Zinsen (mit allen entspr. Änderungen) gemacht. Es sieht so aus, als würden die Beträge bei der Steuerberechnung dazugerechnet und es kommen unterschiedliche Rückzahlungen raus. Das kann doch eigentlich nicht sein, da es doch immer um 50 Euro geht, die bei der Freistellung noch offen sind. Liegt da am Berechnungsprogramm?
    Vielleicht weiß jemand mehr. Danke im voraus, Sabine

    #2
    AW: Mal wieder Anlage KAP

    Hallo Sabine, das ist in der Tat ein Fall für Zeile 5 (Überprüfung).
    Wichtig ist die Summe der tatsächlich verbrauchten Pauschbeträge, nicht die beauftragten.
    Siehe auch das Bsp. Nr.3 für ungünstig verteilte Freistellungen:
    http://elsterhilfe.blogspot.com/search/label/Kapitalertr%C3%A4ge

    Wie vorgeschlagen, wählst du die EINE Steuerbescheinigung aus (bei der hinreichend viel Abgeltungsteuer einbehalten wurde) und übernimmst die Angaben der Steuerbescheinigung in die Zeilen 7,14,49,50,(51). Von allen anderen Erträgen bildest du die Summe der VERBRAUCHTEN Pauschbeträge und diese kommt in Zeile 14a.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Mal wieder Anlage KAP

      Hallo Kent, herzlichen Dank. so habe ich es jetzt auch gemacht,
      Gestern habe ich dann mit der Steuererklärung für meine Mutter (Rentnerin) begonnen und da ist eine neue Frage zu KAP aufgetaucht. Bei ihr sind die Freistellungsaufträge auch falsch verteilt (Zeile 5), gleichzeitig wurde die Kirchensteuer nicht einbehalten (Zeile 6) und die Günstigerprüfung soll gemacht werden (Zeile 4). Wie ich gelesen habe, packt die Plausibilitätsprüfüng das nicht, was ich auch gemerkt habe, man soll die Erklärung trotzdem losschicken. So weit so gut, werde ich wohl tun.
      Um zu testen, ob die Günstigerprüfung greift, habe ich alles mal ohne die Zeilen 5 und 6 ausgefüllt. Bei der Steuerberechnung werden dann die Beträge über den Freistellungsaufträgen, für die schon Steuern abgezogen wurden, den Einkünften hinzugezänlt und noch einmal besteuert. Ist das auch noch ein Fehler im System und wird das dann ebenfalls vom FA korrigiert? Hat jemand schon Erfahrung damit? Sabine

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        #4
        AW: Mal wieder Anlage KAP

        Hallo Sabine,

        genau so ist doch die Günstigerprüfung gedacht, entweder war der Abgeltungsteuersatz besser oder es wird mit dem persönlichen Steuersatz gerechnet. Die bereits gezahlten Steuern werden dabei natürlich angerechnet (in der Tabelle auf Seite 2 der Berechnung).

        Herauszufinden, ob die Günstigerprüfung gemeinsam mit Zeile 5 positiv ausfällt, ist nicht so leicht (weil Elster das nicht rechnen kann). Man könnte testweise die Steuerbescheinigungen der Bank(en) selber ändern (halt so, wie es bei richtiger Verteilung der Freistellungsaufträge gewesen wäre).
        Es ist aber nie verkehrt, die Günstigerprüfung zu beantragen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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